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Waldviertler hortete NS-Devotionalien und Kriegsmaterial: Urteil

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. ©APA (Sujet)
Ein 35-jähriger Waldviertler, der NS-Devotionalien sowie eine verbotene Waffe und Kriegsmaterial besessen haben soll, hat am Freitag in Krems nach Gerichtsangaben nicht rechtskräftig 22 Monate bedingt erhalten.

Dem Mann wurde u.a. vorgeworfen, in seinem öffentlich zugänglichen Büro einen Bilderrahmen mit dem Spruch "Trittst du als Deutscher hier herein, so soll dein Gruß Heil Hitler sein" und eine Weinflasche mit einem Hitler-Bild und dem Spruch "Sieg Heil" zur Schau gestellt zu haben.

Zahlreiche NS-Devotionalien zur Schau gestellt

Als weitere NS-Devotionalien wurden in der Anklage ein T-Shirt mit einem Bild von Adolf Hitler angeführt, der die Hand zum Hitlergruß hebt und auf dem die Aufschrift "European Tour 1939-1945" samt einer Aufzählung von Kriegsschauplätzen des Zweiten Weltkrieges aufgedruckt sind. Weiters soll der Mann Fotoalben mit Hakenkreuz-Einband selbst erstellt haben - eines davon beinhaltete laut Staatsanwaltschaft ausschließlich Fotos von Konzentrationslagern, dem Führerhauptquartier "Wolfsschanze", Bunkeranlagen und baulichen Einrichtungen der deutschen Wehrmacht.

Außerdem soll der Angeklagte einschlägige Bilder und Videos per WhatsApp verschickt haben - etwa von einem Feuerzeug mit einem Bild von Adolf Hitler und der Aufschrift "NSDAP". Weiters soll er im März 2020 ein Bild gesendet haben, das Adolf Hitler beim Heben seiner Hand zum Hitlergruß und den Schriftzug "Auf Grund Corona Anstatt Hände schütteln.... Wird wieder normal Gegrüßt!" zeigt.

Auch verbotene Waffe bei 35-Jährigem entdeckt

Aufmerksam wurde das Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung Niederösterreich auf den 35-Jährigen nach einem anonymen Hinweis auf von ihm offen zur Schau gestelltes NS-Propagandamaterial. Bei der Durchsuchung des Büros im Bezirk Gmünd wurden eine verbotene Waffe in Form eines zur Schusswaffe umgebauten Kugelschreibers sowie zwei in Tschechien gekaufte Maschinenpistolen mit Schalldämpfer - illegale Waffen in Form von Kriegsmaterial - entdeckt. Gefunden wurden außerdem Sprengkapseln und größere Mengen an Munition. Weiters soll der Beschuldigte unbefugt eine Schusswaffe der Kategorie B, und zwar eine nicht registrierte Pistole, besessen haben.

Verantworten musste sich der Mann vor einem Schwurgericht nach dem Paragraf 3g des Verbotsgesetzes sowie nach dem Kriegsmaterialgesetz und dem Waffengesetz. Der Anklagezeitraum reichte bis Anfang 2015 zurück.

Urteil nicht rechtskräftig

Das Verfahren endete in den Abendstunden mit einem Schuldspruch, hinsichtlich eines Teils der Anklage nach dem Verbotsgesetz und eines Vergehens nach dem Waffengesetz erfolgte ein Freispruch, teilte der Gerichtssprecher mit. Die Probezeit beträgt drei Jahre. Zudem wurde die Konfiskation und der Verfall beschlagnahmter verbotener Gegenstände ausgesprochen. Die Staatsanwaltschaft meldete Berufung wegen Strafe an, der Angeklagte erbat sich Bedenkzeit. Damit ist das Urteil nicht rechtskräftig.

(APA/Red)

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