Die Verordnung besagt, dass in allen Waldgebieten des jeweiligen Verwaltungsbezirkes und in dessen Gefährdungsbereich (Nähe des Waldrandes) brandgefährliche Handlungen (wie z. B. das Rauchen, das Hantieren mit offenem Feuer, die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen, jegliches Feuerentzünden und das Unterhalten von Feuer) verboten sind.
Waldbrandverordnung in allen Bezirken Niederösterreichs in Kraft
Vor allem ist es verboten, brennende oder glimmende Gegenstände wie Zündhölzer und Rauchwaren sowie Glasflaschen und Glasscherben (Brennglaswirkung) im Waldbereich wegzuwerfen.
Übertretungen werden nach dem Forstgesetz mit Geldstrafen von bis zu 7.270 Euro oder mit einer Ersatzfreiheitsstrafe bis zu vier Wochen bestraft.
(APA/Red)
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