“Unsere Förderungen werden ordnungsgemäß abgewickelt und pünktlich ausbezahlt, aber nur auf der Grundlage entsprechender Anträge und nicht auf Zuruf aus Wien”, so Waibel.
Für die Landesrätin ist es “wohl selbstverständlich, dass Förderungen aus öffentlichen Geldern nur dann vergeben werden können, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehört ein ordnungsgemäßer Förderungsantrag, der von den zuständigen Stellen des Landes vor der
Genehmigung der Mittel zu prüfen ist.”
Das Frauenreferat des Landes habe im
laufenden Jahr bereits an 30 Institutionen und Personen Förderungen
ausgeschüttet, diese Verfahren seien allesamt klaglos über die Bühne
gegangen. Laut Waibel sind alle beantragten Förderungen bereits ausbezahlt
worden, es liege daher an Ministerin Prammer, sich künftig besser zu
informieren.
(Bild: VN-Archiv)
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