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Wahlrecht auch für Verbrecher

Wenn das letzte Wahllokal schließt, müssen künftig auch alle Briefwähler ihre Stimme bereits abgegeben haben.
Wenn das letzte Wahllokal schließt, müssen künftig auch alle Briefwähler ihre Stimme bereits abgegeben haben. ©VOL.AT/ Paulitsch (Archiv)
Bregenz - Wahlrecht wird geändert: Briefwahl-Frist entfällt, Häftlinge sollen wählen dürfen.

Das Kreuz am Wahlzettel anbringen, wenn die vorläufigen Wahlergebnisse schon längst da sind? Bei der letzten Landtagswahl war das zwar theoretisch illegal, in der Praxis aber leicht möglich. Denn Wahlkarten durften bis zu acht Tage später bei der Behörde einlangen. Wann tatsächlich gewählt wurde, war nicht nachvollziehbar. Mit einer Gesetzesänderung wird dieses taktische Wählen verhindert. Die Landesregierung hat die Entwürfe gerade zur Begutachtung geschickt. Zukünftig müssen die Wahlkarten bei Landtagswahlen bis zum Schließen des letzten Wahllokals eingelangt sein, also am Sonntagabend. „Die Frist wird gestrichen“, bestätigt Legistik-Landesrat Siegi Stemer. „Das ist sinnvoll. Allfällige Missbräuche werden definitiv ausgeschlossen.“ Wer sich für die Briefwahl entscheidet, muss also schon einige Tage vor dem Wahlsonntag abstimmen, damit die Wahlkarte pünktlich einlangt. Für Nationalratswahlen wurde dies bereits im Vorjahr beschlossen. Bei Gemeinderatswahlen konnte erst ein Mal per Briefwahl abgestimmt werden – und die achttägige Frist wurde gar nicht erst eingeführt.

Wählen im Gefängnis

Eine weitere Reform bringt Vorarlberg ein paar Wähler mehr: Häftlinge sollen bald bei Landtags- und Gemeinderatswahlen abstimmen dürfen. Zu verdanken haben sie das dem ehemaligen ORF-Moderator Helmut Frodl, der 1992 einen kaltblütigen Mord verübt hatte: Er zerstückelte einen Wiener Tonstudio-Besitzer in Budapest. Im Gefängnis ging er 2002 gegen die Regelung vor, dass er bei der Nationalratswahl nicht mitstimmen durfte. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gab ihm 2010 schlussendlich recht. Dass jeder Gefangene ab einer einjährigen Haftstrafe automatisch nicht mehr wählen darf, sei menschenrechtswidrig. Deshalb müssen auch in Vorarlberg die Gesetze geändert werden. Der Richter muss im Einzelfall entscheiden – je nach Delikt und Strafhöhe –, ob der Gefangene abstimmen darf. Weitere Änderungen: Briefwahlkarten können bei der nächsten Wahl in jedem Wahllokal im Land abgegeben werden. Bei der Landtagswahl 2009 wurden fast 20.000 Wahlkarten abgeholt. Die „fliegenden Wahlkommissionen“ besuchen gehunfähige Personen künftig nicht nur in ihrer Hauptwohnsitzgemeinde, sondern auch andernorts, etwa in einem Pflegeheim. Am 20. April endet die Begutachtungsfrist. Bis dahin können noch Stellungnahmen eingebracht werden. Die Änderungen sollen heuer in Kraft treten und wären bei der Landtagswahl 2014 und den Gemeinderatswahlen 2015 gültig.

Der Fall Frodl

Helmut Frodl war als ehemaliger Moderator der ORF-Jugendsendung „Ohne Maulkorb“, als Produzent und Regisseur bekannt geworden. Er war 1993 wegen Mordes an einem Wiener Tonstudio-Besitzer zu lebenslanger Haft verurteilt worden und verbüßte seine Strafe in der Justizanstalt Garsten in Oberösterreich. Frodl hatte im Mai 1992 mit Hilfe seines Steuerberaters den Tonstudiobesitzer Fritz Köberl nach Budapest gelockt, betäubt, erschossen und die Leiche mit einem elektrischen Fuchsschwanz in 17 Teile zersägt. Die Leichenteile wurden in mehreren Müllcontainern entsorgt. Motiv für das Verbrechen waren finanzielle Probleme Frodls. Er hatte sich mit einer Filmproduktionsfirma übernommen und verdächtigte Köberl, ihm lukrative Aufträge weggeschnappt zu haben. Nach der Bluttat sollte Köberls Vermögen durch eine gefälschte Generalvollmacht in den Besitz von Frodls Komplizen übergehen. Während der Haft studierte er Theologie. 2007 schloss er sein Magister-Studium ab. Im Juni 2009 wurde Frodl nach 17 Jahren aus der Haft entlassen.

(VN/ Iris Burtscher)

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