Beim zweiten Wahlgang der Bundespräsidentenwahl sind alle jene Personen wahlberechtigt, die schon beim ersten Wahlgang im Wählerverzeichnis angeführt waren. Auf dem “Amtlichen Wahlausweis” sind die Bezeichnung des zuständigen Wahllokales und dessen Öffnungszeit sowie persönliche Angaben der wahlberechtigten Person angeführt. Dieser Abschnitt, gemeinsam mit einem Identitätsnachweis, sollte zur Stimmabgabe in das Wahllokal mitgenommen werden, da die Vorlage des Wahlausweises den Arbeitsablauf der Wahlbehörde erleichtert.
Auch ohne Wahlinformation ist die Teilnahme an der Wahl möglich
Dazu einfach ins Wahllokal gehen und einen amtlichen Lichtbildausweis vorlegen. Zur Frage, welches das zuständige Wahllokal ist und wann bzw. wie lange dieses geöffnet ist, kann im Bedarfsfall das Gemeindeamt Auskunft geben. Auch sind alle Wallokal-Öffnungszeiten unter den Informationen zur Bundespräsidentenwahl auf www.vorarlberg.at/wahlen zu finden.
Die zugesandte Wahlinformation enthält u.a. einen persönlichen Zahlencode zur Beantragung einer Wahlkarte im Internet (www.wahlkartenantrag.at) sowie einen schriftlichen Wahlkartenantrag mit Rücksendekuvert sowie andere Informationen zur Wahl. Wer voraussichtlich am Wahltag das zuständige Wahllokal nicht aufsuchen kann, hat die Möglichkeit, noch bis Mittwoch, 18. Mai, schriftlich und bis Freitag, 20. Mai, mündlich die Ausstellung einer Wahlkarte beim zuständigen Gemeindeamt zu beantragen. Ebenfalls bis zum letztgenannten Zeitpunkt kann ein schriftlicher Antrag gestellt werden, wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine bevollmächtigte Person möglich ist. Sofern die beantragende Person nicht amtsbekannt ist, ist die Identität in allen Fällen nachzuweisen.
(red)
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