Am dritten Verhandlungstag um den Tod des am 15. Juli 2003 im Wiener Stadtpark ums Leben gekommenen Cheibani Wague gab der – wie sechs Polizisten und drei Sanitäter – der fahrlässigen Tötung beschuldigte Notarzt an, er habe sich vor den Polizisten gefürchtet. Daher habe er auch nicht eingegriffen, als diese auf den mit gefesselten Händen in Bauchlage am Boden fixierten Schwarzafrikaner einschlugen. Das wurde von den Beamten aber entschieden bestritten.
Beamten verließen sich auf Notarzt
Die Beamten wiederum konterten später in der Verhandlung auf die Vorwürfe des Mediziners, dass sie sich auf diesen verlassen hätten – und schoben damit die Verantwortung an den 57-Jährigen zurück: Wenn er merkt, dass etwas nicht in Ordnung ist, wird er es uns sagen, gab einer der Polizisten seine damalige Einschätzung wieder. Seitens des Notarztes seien aber keine Anweisungen zu hören gewesen, Cheibani Wague nur an den Oberarmen zu Boden zu drücken, nachdem jener die Beruhigungs-Spitze bekommen hatte. Selbiges hatte der Notarzt behauptet.
Faustschläge und “Tatscherln” auf den Kopf
Der 57-jährige Mediziner gab an, Faustschläge und ein paar leichte Tatscherln auf den Kopf beobachtet zu haben: Die waren in Rage, dass ich mich gar nicht getraut habe, etwas zu sagen. Warum er denn seiner Aufgabe als Arzt nicht nachgekommen sei, die für Wague doch bedrohliche Situation mit seinem Einschreiten zu beenden, hakte der Richter nach. Für mich war das die Obrigkeit. Die haben das Machtmonopol. Ich hab mich nicht getraut, sagte der Arzt in Richtung der Polizisten.
“Keine lebensbedrohliche Situation
Im Übrigen habe der Notarzt die Situation für Wague zunächst nicht als lebensbedrohlich eingestuft: Das war ein junger, kräftiger Mann. Wenn das ein alter Mann ist, ein 80-Jähriger, hätte ich das eher erwartet. Der Mediziner brachte auch den Fall Omofuma ins Spiel (Anm.: Im Mai 1999 war der nigerianische Schubhäftling Marcus Omofuma bei seiner geplanten Abschiebung mit verklebtem Mund und an seinen Sesseln gefesselt im Flugzeug gestorben). Der Notarzt habe gelaubt, die Polizisten hätten die im Anschluss daran heraus gegebenen Erlässe des Innenministeriums gekannt und würden sich dementsprechend verhalten.
Dem war allerdings nicht so, wie sich in der Verhandlung heraus stellte. Die sechs Beamten betonten jedenfalls, sie hätten keinen entsprechenden Erlass gesehen. Nichtlesen genügt nicht, meinte darauf Staatsanwältin Sabine Rudas-Tschinkel und beantragte die Einvernahme eines leitenden Beamten des Innenministeriums um die Frage zu klären, ob die Richtlinien den Sicherheitswachebeamten zur Kenntnis gebracht worden waren. Dem Beweisantrag wurde stattgegeben.
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