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Wague-Prozess: Notarzt und Sanitäter entlastet

Im Prozess um den Tod von Cheibani Wague ging es am Mittwoch um die Ausbildung und den Wissensstand der angeklagten Sanitäter und des Notarztes - Zeuge entlastete die Beiden.

Aus Zeugenaussagen ergab sich, dass diesen der lagebedingte Erstickungstod – die so genannte fixationsbedingte Asphyxie – kein Begriff gewesen sein dürfte. Daran soll Wague dem Gutachten eines Intensivmediziners zufolge am 15. Juli 2003 im Wiener Stadtpark gestorben sein.

Sanitäter nicht über Gefahren aufgeklärt

Obwohl der Schubhäftling Marcus Omofuma im Mai 1999 im Zuge seiner Abschiebung erstickt war, nachdem ihm Polizisten den Mund verklebt und mit Bändern und Gurten an seinen Sitzplatz fixiert hatten, war dieses Problemfeld bei der Wiener Rettung kein Thema. Die Sanitäter wurden im Rahmen ihrer Ausbildung nicht über die Gefahren aufgeklärt, die sich für tobende Patienten ergeben können, wenn diese gefesselt bzw. in Bauchlage fixiert werden, räumten der Ausbildungsleiter der Wiener Rettung, Reinhard Malzer, und zwei Lehrbeauftragte am Mittwoch im Zeugenstand ein.

Die angeklagten Sanitäter, denen vorgeworfen wird, am 15. Juli 2003 gemeinsam mit sechs Polizisten und einem Notarzt fahrlässig den Tod von Cheibani Wague herbeigeführt zu haben, hatten allerdings angegeben, in ihrer Praxis immer wieder mit tobenden, psychotischen Patienten konfrontiert gewesen zu sein. Auch Wague wurde zu Beginn der Amtshandlung als ein solcher angesehen. Wie hätten sie also mit dem Mann verfahren sollen, wollte die Staatsanwältin von Malzer wissen.

Praxis: “Sanitäter greift mit an”

„Die Polizei stellt den Patienten ruhig, fesselt den Patienten, und wenn wir von der Polizei gesagt bekommen, er ist gesichert, übernehmen wir den Transport“, erwiderte dieser. Den Sanitätern werde nicht beigebracht, an der Fixierung mitzuhelfen. Das sei jedoch „kein Muss“, erklärte Malzer. Einer seiner Ausbildner hielt dazu fest: „In der Praxis kann es passieren, dass der Sanitäter mit angreift.“

Primär gehe die Eigensicherung der Sanitäter vor, betonte der Ausbildungsleiter: „Wenn jemand im kalten Wasser treibt, kann ich von einem Sanitäter nicht verlangen, dass er hinein springt.“

Auch Notarzt schuldlos?

Der Chefarzt der MA 70 – der Wiener Rettungs- und Krankenbeförderungsdienst -, Alfred Kaff, verteidigte anschließend den Notarzt: „Ich glaube, er hat nicht erkannt, dass es sich um einen Reanimationsfall gehandelt hat.“ Der lagebedingte Erstickungstod werde in den Notarzt-Kursen „nicht im Speziellen unterrichtet“.

„Wir schreiten erst dann ein, wenn wir uns Patienten gefahrlos nähern können! Die Wiener Rettung wird sich einer Psychose erst dann nähern, wenn sie gefahrlos ist! Nothilfe und Zivilcourage ist natürlich zugelassen. Eine Verpflichtung habe ich daraus nie abgeleitet“, bekräftigte der Chefarzt.

“Besprechung” mit Prozess-Zeugen

Am Ende der heutigen Verhandlung mussten noch ein Chefinspektor der Wiener Polizei und einer seiner Untergebenen in den Zeugenstand:
Am vergangenen Freitag war bekannt geworden, dass die beiden all jene Ausbildner und Instruktoren zu einer „Besprechung“ gebeten hatten, die für den Wague-Prozess eine Zeugenladung erhalten hatten.

Er habe „alle involvierten Kollegen angerufen“ und mit ihnen „Verhaltensmaßnahmen vor Gericht“ erörtert, verteidigte sich der Chefinspektor. Dass es dabei Absprachen über die zu tätigenden Zeugenaussagen gegeben habe – „Es gibt zumindest derartige Verdachtsmomente“, so der Verhandlungsleiter -, wies der ranghohe Beamte zurück.

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