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Waffenverbot: Komplizin härter bestraft als Täter

Geldstrafen für die Angeklagten
Geldstrafen für die Angeklagten ©VOL.AT
Gewehr für Freund gekauft: Beitragstäterin hat weit höheres Einkommen als der Haupttäter.

Die Geldstrafe für die Beitragstäterin fiel weit höher aus als jene für den Haupttäter. Das liegt vor allem daran, dass die Zweitangeklagte über ein deutlich höheres Monatseinkommen verfügt als der Erst­angeklagte. Die 48-jährige Arbeiterin verdient netto 2000 Euro, der 52-Jährige erhält als Rehageld 820 Euro.

Die vorbestrafte Frau wurde gestern am Bezirksgericht Feldkirch für ihren Beitrag zum Verstoß gegen das Waffengesetz zu einer Geldstrafe von 1800 Euro (60 Tagessätze zu je 30 Euro) verurteilt, ihr ebenfalls vorbestrafter Freund zu 400 Euro (100 Tagessätze zu je vier Euro). Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Waffe im Sonderangebot

Trotz des ihm auferlegten Waffenverbots hat der 52-jährige Erstangeklagte unerlaubterweise Waffen besessen – ein Gewehr, eine Schreckschusspistole und zwei Messer. Seine Freundin hat im Wissen um sein Waffenverbot für ihn das Gewehr gekauft und sich damit ebenfalls strafbar gemacht.

Dem als gefährlich eingestuften Vorbestraften hat die BH Bregenz schon im Jahr 1997 ein unbefristetes Waffenverbot auferlegt. Aber dem Sonderangebot des Waffengeschäfts für das Gewehr mit Zielfernrohr habe er nicht widerstehen können, gab der Erstangeklagte in der gestrigen Verhandlung vor Richter Wolfgang Muther zu Protokoll. Deshalb habe seine Freundin ihren Pass hingehalten und die Langwaffe für ihn gekauft.

Einkommensabhängig

Die Höhe einer Geldstrafe ist abhängig von der Schuld und den finanziellen Möglichkeiten eines Angeklagten. Mit 100 Tagessätzen wurde die Schuld des Erstangeklagten höher bewertet als jene der Beitragstäterin mit 60 Tagessätzen. Die Höhe des einzelnen Tagessatzes allerdings wurde beim Rehageld-Bezieher mit dem Mindestsatz von vier Euro festgesetzt, bei der gut verdienenden Arbeiterin aber mit 30 Euro. Die Multiplikation von Schuld (Anzahl der Tagessätze) mal Einkommen (Höhe des einzelnen Tagessatzes) führte dann zu den unterschiedlichen Geldstrafen.

(Quelle: NEUE/Seff Dünser)

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