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Waffenbesitzer drohte mit Amoklauf: Haft

Die Spezialeinheit Cobra musste den Mann nach seiner Amok-Drohung im April festnehmen.
Die Spezialeinheit Cobra musste den Mann nach seiner Amok-Drohung im April festnehmen. ©VOL.AT/Pascal Pletsch
Der damals noch über einen Waffenschein verfügende Besitzer von Faustfeuerwaffen und Langwaffen hat am 12. April gegenüber der Polizei einen Amoklauf angekündigt.
Cobra-Einsatz in Röthis
Bilder vom Cobra-Einsatz

Von: Seff Dünser (NEUE)

Dafür wurde der mit drei Vorstrafen belastete Angeklagte gestern am Landesgericht Feldkirch zu einer teilbedingten Haftstrafe von 21 Monaten verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, zu verbüßende Teil sieben Monate. Das Urteil, das der Angeklagte annahm, ist nicht rechtskräftig. Der Strafrahmen belief sich auf sechs Monate bis fünf Jahre Gefängnis.

In Wohnung verschanzt

Der Familienvater hat sich an dem Aprilabend mit seinen Waffen in seiner Vorderländer Wohnung verschanzt und Schüsse in die Luft abgegeben. Gegenüber telefonisch vier Stunden lang mit ihm verhandelnden Polizisten hat der 41-Jährige nach den gerichtlichen Feststellungen damit gedroht, Polizisten, die sich ihm nähern, und Nachbarn zu erschießen. Er hat zudem angedroht, zu einem Schnellimbissrestaurant zu fahren und dort mit seinen Waffen Menschen zu töten. Und er hat laut Urteil zu Polizisten gesagt, er möchte, dass sie ihn niederschießen.

Dramatische Situation

Die Situation sei am Tatabend sehr dramatisch gewesen, sagte Richter Martin Mitteregger in seiner Urteilsbegründung. Denn es sei nicht abzusehen gewesen, was passieren wird. Zum Glück sei letztlich niemand verletzt worden. Denn Cobra-Polizisten konnten den Arbeiter in seiner Wohnung festnehmen.

Auslöser für seine Drohungen mit einem Amoklauf sei gewesen, dass seine Gattin sich von ihm trennen wollte, sagte der Angeklagte vor Gericht. Er habe allerdings keine Erinnerung mehr daran, was er zu den Polizisten gesagt habe. Denn er habe Alkohol, Drogen und Medikamente konsumiert. Nach der Festnahme wurde bei ihm ein Alkoholwert von 1,7 Promille festgestellt. Der Richter ging von einer verminderten Zurechnungsfähigkeit aus.

Der Schuldspruch erfolgte wegen versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt, gefährlicher Drohung, versuchter schwerer Nötigung und des verbotenen Besitzes eines Teleskopschlagstocks. Dem Angeklagten wurden die Bewährungsauflagen erteilt, sich einem Antigewalttraining und einer ambulanten Alkoholtherapie zu unterziehen, und Bewährungshilfe in Anspruch zu nehmen.

Sollte das Urteil rechtskräftig werden, darf der seit drei Monaten in Untersuchungshaft einsitzende Häftling damit rechnen, demnächst vorzeitig und auf Bewährung nach der Hälfte der verbüßten Strafe das Gefängnis verlassen zu dürfen.

(NEUE)

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