Mann schießt um sich
Das neue Jahr ist noch keine 50 Minuten alt, da geht bei der Landesleitzentrale ein Polizeinotruf ein. Ein Mann schießt in Bregenz-Vorkloster um sich und bedroht Leute mit einer Schusswaffe, so die alarmierende Mitteilung der Anrainer.
Alle verfügbaren Patrouillien von Bundespolizei und Stadtpolizei werden in die Schöllergasse gerufen. Die Beamten klingeln an der fraglichen Wohnungstür, hinter der eine türkische Familie wohnt. Die Dienstwaffe im Anschlag, den eigenen Körper durch eine schusssichere Weste geschützt. Als die Tür geöffnet wurde, standen im Gang und im Wohnzimmer mehrere Frauen und kleine Kinder, schildern die Polizisten.
Waffe im Anschlag
Plötzlich aber rennt ein 37-jähriger Türke mit gezogener Faustfeuerwaffe aus dem hinteren, dunklen Teil der Wohnung auf die Beamten zu. Ich bin derjenige, der die Waffe hat, schreit der alkoholisierte Mann, kommt rasch näher. Die Polizisten blicken in den Lauf seiner Pistole, befinden sich in einer klassischen Notwehrsituation.
Einem Stadtpolizisten mit Nahkampfausbildung gelingt es schließlich, den gefährlichen Mann ohne Waffeneinsatz zu überwältigen und ihm seine Walther P99 aus der Hand zu schlagen. Am Boden versucht der 37-jährige Silvesterschütze noch einmal nach der Waffe zu greifen. Doch eine Polizistin ist schneller, kann die Situation endgültig unter Kontrolle bringen. Erst jetzt stellt sich heraus, dass es sich bei der Waffe um eine Gaspistole handelt.
Es ist wirklich ein großes Glück, dass in dieser heiklen Situation niemand geschossen hat, schildern die Beamten erleichtert. Denn wenn das eigene Leben oder das von Kollegen in Gefahr ist, können Polizisten ihre Dienstwaffen in Notwehr als Selbstschutz gebrauchen.
Anzeige auf freiem Fuß
Nach dem Verhör auf der Polizeiinspektion – der Mann gab sich aggressiv und uneinsichtig – mussten die Beamten den 37-jährigen türkischen Staatsbürger mit Wohnsitz in Deutschland wieder laufen lassen. Der bislang Unbescholtene wird nun auf freiem Fuß wegen versuchtem Widerstand gegen die Staatsgewalt mit Waffen angezeigt.
Auf VN-Anfrage hieß es vom stellvertretenden Sicherheitsdirektor Dr. Hans-Peter Ludescher, der Gaspistolen-Vorfall in Bregenz sei der einzige dieser Art in der Silvesternacht in Vorarlberg gewesen.
Waffengebrauchsgesetz
- Der lebensgefährdende Waffengebrauch ist in Österreich durch das Waffengebrauchsgesetz 1969 (WaffGebrG) geregelt.
- Organe der Bundespolizei und der Gemeindewachkörper dürfen in Ausübung des Dienstes nach Maßgabe der Bestimmungen von Dienstwaffen Gebrauch machen. Unter anderem ist dies im Fall gerechter Notwehr möglich.
- Wer Beamte mit Schusswaffen, Messern oder Schwertern bedroht, muss mit Waffengebrauch aus Notwehr rechnen.
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