Der Arbeiter will zu den Vorwürfen der nationalsozialistischen Wiederbetätigung nicht viel sagen. Er interessiere sich für diese Zeit und sammle deshalb derartige Dinge. Gemeint sind Fahnen, Bilder, Hitlerwein und so weiter. Dass er sich auf Kommunikationsplattformen mit anderen gerne über derartige Themen austauscht, sei Privatsache. Außerdem, so der Angeklagte – wenn jemand Bilder und Fahnen des Diktators Stalin aufhänge, interessiere das niemand. Dabei habe dieser auch eine Menge Leid angerichtet.
Strafe vorprogrammiert
Es ist nicht der erste Prozess dieser Art. Es geht um Bilder, Fahnen, Konversationsverläufe und es ist nicht das erste Mal, dass Angeklagte lediglich geschichtliches Interesse behaupten. Das Schwurgericht verurteilt den Mann, der es übrigens als „Witz“ empfindet, wegen solcher „Lappalien“ vor Gericht zu sitzen.
Die Strafe: neun Monate auf Bewährung und 5600 Euro unbedingte Geldstrafe. Das Urteil ist rechtskräftig.
Christiane Eckert / VOL.AT
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