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VwGH entschied bei Auslandsrenten im Sinn der Vbg. Krankenkasse

Urteil Folge einer Vorabentscheidung des EuGH.
Urteil Folge einer Vorabentscheidung des EuGH. ©APA
Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) ist in Sachen Beitragspflicht von Auslandsrenten dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gefolgt. Dieser hatte bereits im Jänner im Sinne der Vorarlberger Gebietskrankenkasse (VGKK) entschieden, wie die GKK mitteilte.
EuGH-Entscheid Pro VGKK

In Vorarlberg betrifft das über 16.000 Personen, darunter vor allem 9.000 pensionierte Grenzgänger, die bei der VGKK krankenversichert sind. Bezieher von Auslandspensionen müssen seit 2010 auch von den ausländischen Renten Krankenversicherungsbeiträge bezahlen. Die Gerichte beschäftigte nun die Frage, ob die betroffenen Pensionisten auch von den betrieblichen Vorsorgerenten (“zweite Säule”) aus Liechtenstein und der Schweiz Krankenversicherungsbeiträge in Österreich zu entrichten haben. Der EuGH kam zum Schluss, dass in Österreich krankenversicherte Personen mit ausländischen Renten dann Krankversicherungsbeiträge bezahlen müssen, wenn das ausländische Rentensystem dasselbe Ziel verfolgt wie das österreichische Pensionssystem – nämlich die Sicherung des Lebensstandards. Das treffe auch auf liechtensteinische und Schweizer Renten aus der “zweiten Säule” zu.

“Andere Rechtsauffassungen verfehlt”

Der VwGH, der dem EuGH die Causa zur Vorabentscheidung vorgelegt hatte, ergänzte, dass andere Rechtsauffassungen verfehlt seien. Es gebe keine objektive Rechtfertigung, Renten aus der “zweiten Säule” in der Schweiz und Liechtenstein – unabhängig von deren Zusammensetzung – anders zu behandeln als die gesetzliche Alterspension in Österreich.

VGKK sieht wichtige Schritte

Die VGKK sah in den Entscheidungen der beiden Gerichte wichtige Schritte “in Richtung Gleichbehandlung von Arbeitnehmern, die ihre gesamte Erwerbslaufbahn im Inland zurückgelegt haben, und denen, die einen mehr oder weniger großen Teil ihrer Karriere ins Ausland verlagert haben”.

(APA)

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