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VW zahlt 2 Mio. Euro an Indien

Der deutsche Autobauer VW wird 2 Mio. Euro an den indischen Bundesstaat Andhra Pradesh zahlen und damit für mutmaßlich illegale Machenschaften des früheren Skoda-Personalvorstands Schuster eintreten.

Die Volkswagen AG wird an den indischen Bundesstaat Andhra Pradesh knapp 2 Mio. Euro zahlen. Das teilte der deutsche Autobauer am Donnerstag mit. Damit trete der Konzern für den Schaden ein, der durch vermutlich illegale Machenschaften des ehemaligen Skoda-Personalvorstandes Helmuth Schuster entstanden sei. Nach bisher vorliegenden Erkenntnissen habe Schuster in Indien ohne Befugnisse gehandelt und zudem den Staat Andhra Pradesh getäuscht, erklärte das Unternehmen.

Die ARD hatte berichtet, dass die VW-Konzernzentrale in Wolfsburg schon frühzeitig über die Geschäfte des Mitte Juni entlassenen Schuster auf dem Subkontinent informiert gewesen sei. VW habe bereits seit vergangenem Jahr ein Joint Venture mit der indischen Firma „Vashishta Wahan“ für den Bau einer Fabrik in Südindien geplant, berichteten das ARD-Hörfunkstudio Südasien und das ARD-Magazin Monitor am Donnerstag. VW habe auch vom Eingang von 2 Mio. Euro indischer Steuergelder für das Projekt auf das „Vashishta Wahan“-Konto gewusst. Das Geld soll inzwischen verschwunden sein.

VW erklärte dazu, die Firma „Vashista Wahan“ sei eine Gesellschaft, an der Volkswagen „weder beteiligt ist noch beteiligt war“. „Vashista Wahan war vielmehr eine Projektgesellschaft, die für Volkswagen – nach einer nach wie vor ausstehenden Verabschiedung einer Investitionsentscheidung des Volkswagen-Vorstands – eine Fabrik in Indien errichten sollte.“ Volkswagen sei weiterhin grundsätzlich an einem Einstieg in den indischen Markt interessiert. Der Autobauer plant seit längerem ein Engagement in Indien.

Weiter betonte VW, der Konzern werde im Rahmen seiner Aufklärungsarbeit die Verantwortlichen – innerhalb und außerhalb des Unternehmens – für die entstandenen Schäden zur Rechenschaft ziehen. Der Volkswagen-Konzern setze dabei auch auf eine tatkräftige Unterstützung der indischen Behörden.

Die Staatsanwaltschaft Braunschweig und das Landeskriminalamt ermitteln wegen Betrugs und Untreue gegen Ex-Skoda-Personalvorstand Schuster und dessen früheren Mitarbeiter Klaus-Joachim Gebauer. Sie sollen unter anderem über ein internationales Geflecht von Tarnfirmen Gelder, die VW oder Skoda zustanden, auf eigene Konten umgeleitet haben. „Dabei spielt auch Indien eine Rolle“, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Es werde auch über ein Rechtshilfeersuchen nachgedacht. „Derzeit kommen wir aber noch ohne aus.“

Unterdessen begann zugleich ein neuer Disput über das VW-Gesetz. IG Metall-Chef Jürgen Peters nannte den Widerstand der EU-Kommission gegen das Gesetz im ZDF-Morgenmagazin „nicht hinnehmbar“. Das Regelwerk begrenzt die Stimmrechte der Aktionäre auf 20 Prozent und gibt dem Land überproportionalen Einfluss. Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) forderte erneut seine Abschaffung. Bei Überführung in eine normale AG würde der Kurs von VW steigen, sagte DSW-Hauptgeschäftsführer Ulrich Hocker im ZDF. Das VW-Gesetz trat vor 45 Jahren (am 21. Juli 1960) in Kraft.

Für das deutsche Betriebsratskonzept machte sich der Präsident des Arbeitgeberverbandes Gesamtmetall, Martin Kannegiesser, stark. Es habe sich in guten und in schlechten Zeiten vollauf bewährt, sagte er dem Bielefelder „Westfalen-Blatt“. FDP-Generalsekretär Dirk Niebel forderte angesichts der VW-Affäre in der „Neuen Osnabrücker Zeitung“, auch Funktionäre aus den Gewerkschaften sollten zur Offenlegung ihrer Nebeneinkünfte verpflichtet werden.

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