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VW-Skandal beschäftigt das Landesgericht

„Die Klägerin hat den Anspruch, den Kaufvertrag rückabzuwickeln.“ - Ulrich Willi Rechtsanwalt
„Die Klägerin hat den Anspruch, den Kaufvertrag rückabzuwickeln.“ - Ulrich Willi Rechtsanwalt ©VOL.AT
Feldkirch - Der Skandal um unerlaubt hohe Abgaswerte macht auch vor Vorarlberger Fahrzeugkunden nicht halt.

Derzeit ist am Landesgericht Feldkirch der Fall einer Klägerin aus dem Großraum Bregenz anhängig. Geklagt wird ein Autohändler, der in derselben Region ansässig ist, berichten die “Vorarlberger Nachrichten” am Montag.

Es geht um einen Pkw der Marke Skoda Yeti. Der Streitwert im Verfahren beträgt 23.483,68 Euro. Die Klägerin wird von dem Bregenzerwälder Rechtsanwalt Ulrich Willi vertreten, der sich auf folgenden Standpunkt stellt: „Der Fahrzeughändler hat die Kundin beim Kaufabschluss in einen Irrtum geführt. Denn hätte meine Mandantin die tatsächlichen Abgaswerte des Fahrzeugs gekannt, hätte sie den Pkw nicht gekauft. Die Klägerin hat den Anspruch, den Kaufvertrag rückabzuwickeln.“

willi
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Willi fordert, dass seine Mandantin den Kaufpreis samt 4 Prozent Zinsen Zug um Zug gegen die Rückgabe des Fahrzeugs vom Autohändler erhält. Doch auch die Klägerin selbst müsste in die Tasche greifen. Und zwar, weil sie sich durch die zwischenzeitliche Verwendung des Autos ein sogenanntes Benutzungsentgeld erspart habe. Ein Gerichtssachverständiger wurde bestellt, um die Höhe dieses Betrags zu errechnen.

Drohende Verjährung

Der Verein für Konsumenteninformation empfiehlt betroffenen Kunden, die sich laut Willi bereits Sammelklagen angeschlossen haben, die Ansprüche zusätzlich durch versierte Anwälte gerichtlich geltend zu machen. Der Rechtsanwalt mahnt: „Ansprüche im Zusammenhang mit dem VW-Skandal sind bis spätestens 31. Dezember 2017 durch gerichtliche Klage einzubringen. Danach droht eine Verjährung. Eine erfolgreiche Durchsetzung des Anspruchs ist danach nicht mehr möglich.“

 

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