Geht es nach den Vorstellungen von Parteichef und Finanzminister Josef Pröll, dann soll in einem ersten Schritt einmal für alle Bezieher der neuen Mindestsicherung ein Konto eingerichtet werden; diesem sollen sie, vor allem aber auch die Behörden, entnehmen können, wie viel Unterstützung sie aus Steuermitteln bekommen. Bei den Verhandlungen über die Mindestsicherung habe man gesehen, dass Bund, Länder und Gemeinden oftmals nichts von den Leistungen der jeweils anderen wüssten, so ein Sprecher des Finanzministers: Niemand hat den vollen Überblick.
Ein Beispiel dafür ist der Heizkostenzuschuss, der von den Ländern in unterschiedlicher Höhe gewährt wird; in Vorarlberg beträgt er etwa 250 und in Tirol 175 Euro. Zu klären ist freilich, welche Leistungen berücksichtigt werden. So gelten Pensionen nicht als Transfers, weil die Bezieher ja auch selbst einmal Beiträge dafür bezahlt haben. Sehr wohl berücksichtigt werden etwa das Pflegegeld und die Sozialhilfe, die aus Steuermitteln finanziert werden. SPÖ-Sozialminister Rudolf Hundstorfer lehnte gestern die Einführung eines Transferkontos im Zuge der Mindestsicherung ab; doch auch er kommt unter Druck.
Land zu Einführung bereit
Das Sozial- oder Transferkonto ist offenbar nicht mehr zu verhindern. Das muss jedenfalls Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) feststellen: Während er sich gestern einmal mehr gegen das Konto aussprach, wurde aus der roten Bundeshauptstadt bekannt, dass der dortige Fonds Soziales Wien künftig all seinen Leistungsempfängern eine klare (Kosten-)Aufschlüsselung übermitteln wird. Nichts anderes als ein Transferkonto sei das, jubelte ÖVP-Generalsekretär Fritz Kaltenegger gestern prompt.
Zur Einführung eines solchen Transferkontos für alle Bezieher der Mindestsicherung ab Herbst des kommenden Jahres zeigt sich unterdessen die Vorarlberger Sozial-Landesrätin Greti Schmid bereit: Es ist nur eine Frage der EDV-Vernetzung zwischen den Gebietskörperschaften (Bund, Länder und Gemeinden), meint sie: Wir haben unsere Daten schon sehr gut aufgearbeitet, ergänzt sie im VN-Gespräch: Ich weiß nicht, wie weit die anderen sind. Das Transferkonto dürfe ausschließlich für den jeweiligen Leistungsbezieher und die Behörde einsehbar sein, betonte Schmid und spricht sich damit gegen die Veröffentlichung personenbezogener Daten aus.
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