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VP-Statut verletzt: Ärger für Hofer und Alge

Die beiden Lustenauer VP-Abgeordneten Hofer und Alge haben mit einem Inserat im Lustenauer Gemeindeblatt das schwarze Vorwahlstatut verletzt.

Konsequenzen: “Der Parteivorstand Ende März hat die Möglichkeit, eine Reihung der Korrektur vorzunehmen“, stellten LH Sausgruber und Klubobmann Wallner den Lustenauern am Donnerstag die Rute ins Fenster. Wallner will zwar nichts vorwegnehmen – klar scheint aber, dass der Parteivorstand ein Machtwort sprechen und die Reihung, sollte sie zum Vorteil der Lustenauer ausgehen, korrigieren wird.

Vorwahl-Statut verletzt

Hintergrund des Ärgers: In einem Flugblatt hatte ein Lustenauer Komitee massive Vorwürfe gegen die Messestädter Schwarzen erhoben. Dieses Flugblatt sei laut Statut noch erlaubt gewesen, sagt Wallner. Nicht aber die letzte Aktion der streitbaren Lustenauer: Denn dasselbe Komitee schaltete im Gemeindeblatt ein Inserat für Hofer und Alge. Derartige Inserate sind laut Vorwahlstatut verboten: „Die Verletzung des Statuts ist damit gegeben. Denn festgelegt ist, dass die betreffenden Kandidaten auch für Inserate Dritter haften.“

Albert Hofer wundert sich nur noch über die “tölpelhafte Passage“ im Vorwahlstatut: “Wie soll ich denn etwas unterbinden, was Dritte machen? Das Komitee ist nicht zu bremsen und vom Inserat habe ich nichts gewusst.“ Dicke Luft in der Volkspartei…

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