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ÖVP: Jugendgesetz überprüfen

Bregenz - ÖVP-Jugendsprecher Thomas Winsauer zur Alkohol-Prävention: Eine Vereinheitlichung gewisser Eckpunkte des Jugendschutzes kann nur unter Einbindung der Länder erfolgen.

Die ÖVP, so Jugendsprecher Thomas Winsauer, nimmt die jüngst bekannt gewordenen Fälle, in denen bereits Kinder erste Erfahrungen mit Alkohol machen, die weit jünger als 16 Jahre sind, zum Anlass, um zu überprüfen, ob die derzeit im Jugendgesetz geltenden Bestimmungen in der Praxis – unter den sich rasch ändernden gesellschaftlichen Rahmenbedingungen – auch tatsächlich vollziehbar sind und ausreichen, um Kinder und Jugendliche vor den negativen Auswirkungen des Alkoholkonsums bestmöglich zu schützen oder ob Änderungen auf gesetzlicher Ebene nötig sind. „Wir werden demnächst eine entsprechende Landtagsinitiative einbringen!“ Winsauer betont aber, dass die schönsten Bestimmungen nichts nützen, wenn sie in der Praxis nicht vollziehbar sind. „Deshalb muss insbesondere der Vollziehbarkeit und der Kontrolle höchste Aufmerksamkeit geschenkt werden!“

Unabhängig von den gesetzlichen Regelungen, so Winsauer, gelte es aber nach wie vor, die Prävention in den Mittelpunkt des Interesses zu stellen. „Erfahrungen in der internationalen Suchtprävention zeigen, dass es bei Kindern und Jugendlichen im Alter von 5-12 Jahren sehr wichtig ist, so genannte Schutzfaktoren und eine entsprechende Risikokompetenz auszubilden. Deshalb – und nicht aus einem Defizitverständnis Jugendlichen gegenüber – ist es entscheidend, den Umgang mit Alkohol möglichst früh zum Thema zu machen und damit zu einem selbstverantwortlichen Umgang der Jugendlichen mit Alkohol beizutragen.“

Obwohl niemand erklären kann, so der ÖVP-Jugendsprecher, weshalb eine zentralistische Regelung der Jugendschutzbestimmungen zu weniger Alkoholkonsum führen würde, werde die aktuelle Diskussion auch unter diesem Aspekt geführt. „Aus unserer Sicht kann eine Vereinheitlichung gewisser Eckpunkte des Jugendschutzes wie etwa Ausgehzeiten und Altersgrenzen – wenn überhaupt – nur unter Einbindung der Länder im Zuge einer Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG erfolgen.“ Bestrebungen, die Jugend- und Jugendschutzgesetze der Länder durch eine bundesgesetzliche Regelung zu ersetzen, erteilt Winsauer eine klare Absage. (Quelle: ÖVP)

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