Und es ist davon auszugehen, dass dadurch auch zukünftig Frauen davon abgehalten werden, ihre Peiniger anzuzeigen.
Fröwis kritisiert insbesondere, dass der vorhanden gewesene Kinderwunsch des Opfers nun als Nichtigkeitsgrund herhalten muss. Dabei bestätigen Fachleute weltweit, dass gerade zur Ehe genötigte, gedemütigte und unterdrückte Frauen, die in ihrer Partnerschaft Gewalt erleben, einen intensiven Kinderwunsch haben. Sie erhoffen sich dadurch eine Verbesserung der Situation. Kinder sind ihr einziger Halt. Es sei eine Schande, so Fröwis, dass sich ein Kinderwunsch des Opfers positiv für den Täter auswirke.
Der Täter ist auf freiem Fuß, das Opfer hat an schweren psychischen Störungen ein Leben lang zu leiden. Ist das gerecht? Fröwis versteht nicht, dass weder die Zwangsehe zwischen Cousin und Cousine, noch die seelische Gewalt an der jungen Frau beim Urteil und beim Strafmaß berücksichtigt worden sind. Die Neuauflage des Prozesses und das milde Urteil tun den Bemühungen um die Menschenrechte und gegen Gewalt in den Familien jedenfalls keinen guten Dienst! so Theresia Fröwis abschließend.
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