Weinberg von ÖVP-Tschann offenbar ohne Widmung.
Simon Tschann, der Mandi Katzenmayer als Bürgermeister in Bludenz nachfolgen soll, betreibt neben seiner politischen Karriere einen Weinberg im Gemeindegebiet. Diesem Weinberg fehlt anscheinend die entscheidende Widmung für landwirtschaftliche Nutzung (FL), enthüllen die Vorarlberger NEOS am Montag und verweisen bei ihrer Behauptung auf entsprechende Unterlagen, die der Partei den eigenen Angaben zufolge vorliegen.
"Ohne Widmungsbeschluss der Stadtvertretung baut ÖVP-Bürgermeisterkandidat Simon Tschann Weinreben an. Darüber hinaus hat er auch das Ursprungsgelände verändert und Terrassen angelegt. Weder das eine noch das andere ist auf solchen Flächen erlaubt, die als Freihaltegebiet (FF) gewidmet sind", kritisiert NEOS-Nationalrat Gerald Loacker und meint: „Für die ÖVP Bludenz gelten wieder einmal die Gesetze nicht, die für alle anderen gelten."
Die NEOS berufen sich dabei auf § 18 Abs 5 Raumplanungsgesetz:
"Als Freihaltegebiete sind Freiflächen festzulegen, die im öffentlichen Interesse, insbesondere zum Schutz des Landschafts- und Ortsbildes oder wegen der natürlichen Verhältnisse (Grundwasserstand, Bodenbeschaffenheit, Lawinen-, Hochwasser-, Vermurungs-, Steinschlag- und Rutschgefahr usw.) von einer Bebauung freizuhalten sind. Alle Freiflächen, die nicht als Landwirtschaftsgebiete oder Sondergebiete gewidmet sind, sind Freihaltegebiete. Auf Waldflächen ist die Errichtung von Gebäuden und Anlagen zulässig, soweit dies für forstwirtschaftliche Zwecke notwendig ist."
Loacker: "ÖVP Bludenz misst mit zweierlei Maß"
Loacker sieht beim Weinberg von Simon Tschann ein Messen mit zweierlei Maß: „Jeder Häuslebauer, jeder Unternehmer schlägt sich mit der Gemeindebehörde herum. Man wartet wochen- und monatelang auf Widmungen, Baubewilligungen und muss unter Umständen teure Maßnahmen setzen, um die hohen Anforderungen zu erfüllen. Wenn man bei der richtigen Partei ist, gilt das alles nicht: Katzenmayer scheint seinem Nachfolger durchgehen zu lassen, was einfachen Bürgern nicht durchgeht.“
Der Bludenzer Bürgermeister Mandi Katzenmayer könne der Verstoß gegen das Raumplanungsgesetz nicht entgangen sein, mutmaßt Loacker in einer Aussendung an die Medien, schließlich habe die ÖVP Bludenz auf dem Grundstück auch schon eine Parteiveranstaltung abgehalten.
Die Bludenzer ÖVP nahm auf Anfrage von VOL.AT bislang noch nicht Stellung zum Vorwurf der NEOS. Es gilt die Unschuldsvermutung für alle Beteiligten.
Das fordern die Ländle-NEOS von der Bludenzer ÖVP
Die NEOS verlangen nun volle Transparenz und wollen geprüft sehen, warum hier keine Verwaltungsstrafe verhängt wurde.
„In Vorarlberg ist es wichtiger, wer wen kennt und nicht, wer was kann“, erörtert Gerald Loacker und erklärt abschließend: „Wir haben sicher nichts gegen den Anbau von Weinreben. Es muss aber klar sein, dass für alle Bürgerinnen und Bürger die gleichen Regeln gelten, wenn es um Flächenwidmungen und Bauvorhaben geht. Parteigänger dürfen nicht begünstigt werden.“
(Red.)
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