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Vorsicht für Vorarlberger Bienenzüchter

Die in Vorarlberg besonders akute Obstbaumkrankheit Feuerbrand hat in den vergangenen Jahren schwere Schäden in Obstgärten und -kulturen angerichtet.

Deshalb haben die Bezirkshauptmannschaften Bregenz, Dornbirn, Feldkirch und Bludenz zur Bekämpfung dieser Pflanzenkrankheit auch heuer für die Imker bestimmte Schutzmaßnahmen angeordnet, gab Agrar-Landesrat Erich Schwärzler (V) am Freitag bekannt. Die Bestimmungen für die Blütezeit gelten vom 10. April bis 15. Juli 2003.

Kernpunkt der BH-Verordnungen ist die Festlegung von Befallsgebieten und von Schutzzonen, also den Befallsgebieten benachbarten Gemeinden, in denen die gefährliche Pflanzenkrankheit Feuerbrand noch nicht oder nur vereinzelt aufgetreten ist. Bei der Überwachung der Regelungen werden heuer erstmals auch die Erhebungsorgane der Bezirkshauptmannschaften zur Unterstützung der Landwirtschaftskammer eingesetzt. Damit solle eine möglichst lückenlose Überwachung sichergestellt werden, erwartet Schwärzler.

Aus Befallsgebieten oder Schutzzonen dürfen vom 10. April bis 15. Juli Bienenvölker, Schwärme, Kunstschwärme und Zuchtvölker in andere Gemeinden nur gebracht werden, wenn es sich um einen Wanderplatz über einer Höhe von 1.400 Meter handelt. Das betrifft auch Wanderungen aus einem Befallsgebiet in eine Schutzzone sowie von Schutzzone zu Schutzzone. Zuvor müssen die Bienen 48 Stunden in einem Keller bzw. in einem Dunkelraum eingesperrt werden. Die Verordnung gilt auch, wenn Bienenvölker, Schwärme, Kunstschwärme und Zuchtvölker in die Befallsgebiete oder Schutzzonen verbracht wurden und eine Rückwanderung an den Heimbienenstand vor dem 15. Juli 2002 erfolgt.

Imker müssen sämtliche Maßnahmen der Landwirtschaftskammer für Vorarlberg (Telefon 05574/400-230, Fax 05574/400-602, mailto:
obst-garten@lk-vbg.at) melden. Die Bezirkshauptmannschaften weisen auch darauf hin, dass Wanderbienenbestände nach dem Bienenzuchtgesetz zu kennzeichnen sind.

Vorarlberger Feuerbrand-Befallsgebiete sind:

  • Bezirk Bregenz: Alberschwende, Andelsbuch, Au, Bildstein, Bizau, Bregenz, Buch, Doren, Egg, Eichenberg, Fußach, Gaißau, Hard, Hittisau, Hohenweiler, Höchst, Hörbranz, Kennelbach, Krumbach, Langen b. Bregenz, Langenegg, Lauterach, Lingenau, Lochau, Möggers, Riefensberg, Schwarzach, Schwarzenberg, Sibratsgfäll, Sulzberg und Wolfurt;
  • Bezirk Dornbirn: Dornbirn, Hohenems und Lustenau;
  • Bezirk Feldkirch: Altach, Feldkirch, Klaus, Laterns, Mäder und Rankweil;
  • Bezirk Bludenz: Bartholomäberg, Bludesch, Bürserberg, Dalaas, Gaschurn, Nenzing, Raggal, St. Gallenkirch, St. Gerold, Sonntag und Silbertal.
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