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Vorsicht bei Sommerreifen

Schwarzach - Markus Kutzer von Reifen Fischer in Dornbirn lacht. "Ja, diese Woche sind einige Leute zu uns gekommen, die sich letzte Woche schon die Sommerreifen montieren ließen."

Jetzt wollen sie wieder die Winterreifen auf dem Auto haben.“ Das sei aber gar nicht so dumm, meint Kutzer weiter. „Lieber einmal zu viel wechseln und dafür sicher fahren, als einen Unfall bauen.“ Er ist überzeugt, dass schon einige Vorarlberger mit Sommerreifen unterwegs sind. „Wahrscheinlich lassen viele die Autos momentan stehen und warten ab.“ Das ist auch gut so, denn die winterlichen Verhältnisse sorgten auch am Mittwoch für Verkehrsbehinderungen. Vor allem Lkw hatten in den Morgenstunden mit den rutschigen Fahrbahnen zu kämpfen. Auf der Arlberg-Schnellstraße, im Schwarzachtobel zwischen Schwarzach und Alberschwende und auf der Achrain-Verbindung in den Bregenzerwald blieben Schwerfahrzeuge hängen und verursachten teilweise längere Staus.

Die L198 von Lech nach Warth und die Ebniterstraße waren wegen Lawinengefahr gesperrt. Auf höher gelegenen Straßen war Winterausrüstung für alle Fahrzeuge erforderlich, für Lkw bestand größtenteils Kettenpflicht.

Jürgen Wagner vom ÖAMTC hat noch ein paar Tipps zum Fahren bei winterlichen Verhältnissen parat. „Es gilt, sein Fahrzeug vor der Fahrt wirklich vom Schnee zu befreien. Bei einem Unfall muss der Lenker sonst mit unangenehmen Folgen rechnen.“ Wird durch den „fahrenden Iglu“ nämlich jemand verletzt, drohen strafrechtliche Folgen. Auch die Polizeistrafe ist nicht ohne. Meist folgt nach dem großen Schnee auch der große Matsch. „Wir raten, so zu fahren, dass man keine Fußgänger oder Hausmauern anspritzt“, so Wagner.

DER ÖAMTC INFORMIERT

Für Pkw besteht in Österreich keine generelle Pflicht für Winterreifen. Das heißt, dass auch nach einem Unfall auf Schneefahrbahn die Haftpflichtversicherung dem „sommerbereiften“ Lenker dadurch nicht automatisch die Leistung verweigert.

Auf Straßenzügen, auf denen die Verwendung von Winterreifen oder das Anlegen von Schneeketten verordnet und entsprechend ausgeschildert wurde, besteht diese Pflicht aber sehr wohl. Eine Missachtung führt zur Bestrafung. Die Kaskoversicherung kann die Leistungen nach einem Unfall mit Sommerreifen verweigern, wenn der Schaden in direktem Zusammenhang mit der nicht adäquaten Bereifung stand.

Bei solch winterlichen Verhältnissen ist es ratsam, auf jeden Fall Winterreifen oder Ketten zu montieren.

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