Bei Herrn M. aus Dornbirn klingelt das Telefon und die Stimme am anderen Ende der Leitung erklärt, dass er ohne großen Aufwand eine Menge Geld bei Lotteriespielen gewinnen kann. Nach kurzer Skepsis entschließt er sich, seine Kontoverbindung bekannt zu geben. Kurz darauf buchen insgesamt zehn unterschiedliche Lottogemeinschaften von seinem Konto ab.
Herr M. ist kein Einzelfall. Insgesamt haben sich heuer bezüglich Abbuchungen durch Lottogemeinschaften 1700 Betroffene bei der AK-Konsumentenberatung gemeldet. Fälle wie der von Herrn M. sind nicht nur zivilrechtlich, sondern auch strafrechtlich relevant, warnt Sandra Wolf von der AK-Konsumentenberatung. Strafrechtlich bedenklich ist ein Fall beispielsweise dann, wenn Lottogemeinschaften ohne Zustimmung der Konsumenten von deren Konten abbuchen.
Wien: Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft
Die AK Vorarlberg ist für die zivilrechtliche Bearbeitung der Fälle verantwortlich, Polizei und Staatsanwaltschaft sind strafrechtlich gefordert. In Wien werden seit Mai 2010 bereits aufwändige Ermittlungen in Zusammenarbeit von Polizei und Staatsanwaltschaft geführt. Um sich als Betroffener einem allfälligen Strafverfahren als Geschädigter kostenlos anschließen zu können, muss Anzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft erstattet werden.
AK-Konsumentenberatung hilft weiter
Auch betroffene Vorarlberger/innen haben die Möglichkeit, sich einem allfälligen Strafverfahren anzuschließen. Sämtliche Verdachtsfälle werden von der AK Vorarlberg an das Landeskriminalamt Wien weitergeleitet, bestätigt Wolf. Wer somit Opfer einer Lottogemeinschaft geworden ist, kann sich an die AK-Konsumentenberatung wenden.
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