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Vorläufig grünes Licht für Bezauer Bauprojekt

Bezau
Bezau ©Vorarlberg von Oben
Landesgericht stellte fest, dass beklagter Bezauer Bürger geplante unterirdische Turnhalle nicht verbieten kann. In zweiter Instanz entscheidet Oberlandesgericht Innsbruck.
Nachbar bekämpft Bezauer Bauprojekt

Von Seff Dünser (NEUE)

Auch vom Ausgang des anhängigen Zivilprozesses hängt ab, ob die Marktgemeinde Bezau ihr Millionen-Bauprojekt der Umgestaltung des Ortskerns umsetzen kann. Die Gemeinde will neben der Kirche das Gemeindeamt abreißen und dort die Volksschule und den Kindergarten neu errichten. Das Gemeindeamt soll in die alte Volksschule übersiedeln.

Dienstbarkeitsrecht

Geplant ist, dass neben dem Neubau der Volksschule und des Kindergartens auf einem Gemeindegrundstück unterirdisch eine Turnhalle errichtet wird. Dagegen wehrt sich ein Nachbar. Dabei beruft sich der beklagte Unternehmer auf eine Dienstbarkeit, die nach seinen Angaben dem inzwischen ihm gehörenden Haus neben der Kirche zu Beginn des 20. Jahrhunderts von der Gemeinde zugestanden wurde. Demnach besteht ohne seine Zustimmung für eine Zone von 40 Metern um den Haupteingang der Kirche in Richtung Gemeindeamt ein Bauverbot. Der Anrainer pocht auf sein Dienstbarkeitsrecht und will der Gemeinde die Errichtung der unterirdischen Turnhalle untersagen, die mit den Oberlichtern 60 Zentimeter aus dem Boden herausragen würde.

Kein Eintrag

Das Landesgericht Feldkirch hat nun aber entschieden, dass der beklagte Nachbar über keine Privatrechte verfügt, die einer Bebauung entgegenstehen. Das teilte auf Anfrage Gerichtssprecher Norbert Stütler mit. Demnach sei kein Abschluss eines Dienstbarkeitsvertrags feststellbar. Es gebe dazu keinen Eintrag im Grundbuch.

Gegen das erstinstanzliche Urteil hat der beklagte Bezauer Bürger Berufung erhoben. Nun wird in zweiter Instanz das Inns­brucker Oberlandesgericht (OLG) entscheiden.

Die Marktgemeinde Bezau will vor der Ortskern-Umgestaltung zur rechtlichen Klärung den Ausgang des von ihr angestrengten Zivilprozesses abwarten. Die klagende Bregenzerwälder Kommune beantragt dabei die gerichtliche Feststellung, dass der Nachbar über keine Dienstbarkeit für ein Bauverbot neben der Kirche verfügt.

Freie Sicht auf Kircheneingang

Zu Beginn des 20. Jahrhunderts wurde die Bezauer Pfarrkirche erweitert. 1908 kaufte die Gemeinde das jetzt strittige Grundstück unterhalb des Hauptportals der Kirche.

Der Kirche wurde damals die Dienstbarkeit eingeräumt, das Gemeindegrundstück dürfe nicht bebaut werden, damit die freie Sicht auf den Kircheneingang baulich nicht verstellt werden kann. Kirchenvertreter hätten dem unterirdischen Turnsaal zugestimmt, sagte der Bezauer Bürgermeister Gerhard Steurer vor Gericht.

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