Mas und Junqueras sehen nach dem Verbot eines Unabhängigkeitsreferendums im vergangenen Jahr keine Alternative zu Neuwahlen. Sowohl die spanische Zentralregierung als auch das Verfassungsgericht verhinderten das Referendum. Zwar führten separatistische Bürgerbewegungen mit Unterstützung der Regionalregierung am 9. November eine inoffizielle Volksbefragung durch, an der knapp zwei Millionen der insgesamt 5,7 Millionen wahlberechtigten Katalanen teilnahmen. Doch wurde das Ergebnis weder von Madrid anerkannt, noch unterlag die Umfrage demokratischer Transparenz.
Damit seien Neuwahlen anscheinend “der einzige Weg” für die Katalanen, ihre Meinung über eine mögliche Loslösung der Region von Spanien äußern zu können. In diesem Sinne werden die Regionalwahlen in Spaniens wirtschaftsstärkster Region auch einen plebiszitären Charakter haben. Sprich, die nach Unabhängigkeit strebenden Parteien wollen nur mit einem einzigen Wahlversprechen antreten – der politischen Selbstständigkeit Kataloniens.
Sollten bei den Neuwahlen die separatistischen Parteien eine Mehrheit erzielen, will Mas 18 Monate nach den Wahlen einen eigenen Staat ausrufen. In seinem Bestreben, alle separatistischen Parteien auf einer Wahlliste zusammen zu bringen, auf der er als Spitzenkandidat fungiert, scheiterte er allerdings. Oriol Junqueras wollte nicht im Schatten von Mas stehen, zumal seine separatistischen Linksrepublikaner, welche Mas nationalistische Konservative punktuell im katalanischen Regionalparlament unterstützen, laut jüngsten Umfragen Wahlfavoriten sind.
Die Madrider Zentralregierung von Ministerpräsident Mariano Rajoy (PP) sieht die Unabhängigkeitsbestrebungen Kataloniens allerdings als verfassungswidrig an. Ihrer Ansicht nach müssen in der Frage der Trennung einer Region, wenn überhaupt, sowieso alle Spanier abstimmen. Unterdessen hat die Staatsanwaltschaft Untersuchungen gegen Artur Mas aufgenommen. Ihm wird für die Durchführung der vom Verfassungsgericht verbotenen Volksbefragung am 9. November Unterschlagung öffentlicher Gelder, Ungehorsam, Rechtsbeugung sowie Amtsanmaßung zur Last gelegt.
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