AA

Vorfreude im Ländle-Handel: An Maria Empfängnis geht das Christkind auf die Suche

Auch heuer wird der 8. Dezember wieder viel Geld in die Kassen spülen.
Auch heuer wird der 8. Dezember wieder viel Geld in die Kassen spülen. ©Steurer
Auch heuer soll der Einkaufstag am 8. Dezember das Weihnachtsgeschäft im Ländle wieder ordentlich ankurbeln. Maria Empfängnis ist zwar ein gesetzlicher Feiertag und somit für Gesamtösterreich arbeitsfrei, der Handel darf seine Geschäfte jedoch aufsperren. Durch diese Kombi wird der 8. Dezember jedes Jahr einer der intensivsten Shoppingtage im Advent.

Bis 1995 waren in Österreich die Geschäfte an Maria Empfängnis als gesetzlichem Feiertag grundsätzlich geschlossen. Doch schon davor nutzten viele Österreicher den Tag für ihre Weihnachtseinkäufe. Damals zeugten lange Staus an den Grenzübergängen vom Einkaufsverhalten der Österreicher am zusätzlichen Adventsfeiertag.

Umsatzstarke Tage für Messepark & Co

Seit mittlerweile 22 Jahren darf sich also auch der österreichische Handel über die Kaufkraft derer freuen, denen der Tag tatsächlich für Weihnachtseinkäufe zur Verfügung steht. Für viele Einzelhändler, vor allem aber für die großen Einkaufszentren ist Maria Empfängnis mittlerweile wie ein zusätzlicher Adventssonntag, wenn nicht sogar der umsatzstärkste Tag des Jahres.

Die Spartenobfrau des Handels in Vorarlberg, Theresia Fröwis, rechnet auch heuer wieder mit einem starken Umsatz am 8. Dezember – vor allem für die großen Einkaufszentren und Handelskommunen im Ländle. “Witterungsbedingt können sich Sportartikelhersteller freuen. Aber auch Luxusgeschenke, wie Parfum oder Gutscheine werden an diesem Tag verhältnismäßig oft verkauft”, erklärt Fröwis. Erfahrungsgemäß spült der verkaufsoffene Feiertag laut der Spartenobfrau aber auch Mode- und Schmuckgeschäften einiges an Umsatz in die Kassen. Viele kleinere Geschäfte in abgelegenen Talschaften würden ihre Geschäfte an diesem Tag aber nicht aufsperren, “weil sich der Umsatz im Verhältnis zu den Kosten für das Personal nicht auszahlen würde”.

Diese Rechte haben Arbeitnehmer am 8. Dezember

Grundsätzlich dürfen Arbeitnehmer an diesem Tag nur Verkaufs- oder Beratungstätigkeiten übernehmen. Aber auch im Handel arbeitende Menschen können nicht zur Arbeit am Feiertag verpflichtet werden. Betroffene Mitarbeiter haben das Recht, binnen einer Woche nach Zugang der Aufforderung zur Arbeitsleistung die Beschäftigung am 8. Dezember abzulehnen. Kein Arbeitnehmer darf wegen seiner Verweigerung, am 8. Dezember der Beschäftigung nachzugehen, benachteiligt werden.

Feiertagsarbeit lohnt sich

Jeder Arbeitnehmer, der an Maria Empfängnis arbeitet, hat Anspruch auf 300 Prozent Lohn: Sowohl der Feiertag an sich, als auch die Arbeitszeit müssen voll abgegolten werden. Hinzu kommt ein Tag Zeitausgleich.

(Red.)

home button iconCreated with Sketch. zurück zur Startseite
  • VOL.AT
  • Vorarlberg
  • Vorfreude im Ländle-Handel: An Maria Empfängnis geht das Christkind auf die Suche