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Vorerst keine neue Pensionsreform

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Vorerst wird es keine neue Pensionsreform geben. Das ist das Ergebnis der Sitzung der Kommission zur langfristigen Pensionssicherung, deren Bericht am Mittwoch mehrheitlich angenommen wurde.

Demnach liegt die Steigerung der Lebenserwartung unter dem im Gesetz vorgesehenen Referenzwert von drei Prozent. Gleichzeitig wurde aber ein Zusatzantrag des ÖVP-Sozialsprechers Werner Amon angenommen, wonach Ende Februar aktuellere Daten noch einmal diskutiert werden. Sozialminister Erwin Buchinger (S) betonte gegenüber ORF und APA, dass es aber auch dann keine neue Pensionsreform geben werde.

Laut dem Bericht der Kommission steigt die Lebenserwartung der Männer um zwei Prozent und jene der Frauen um 1,7 Prozent. Diese Zahlen basieren jedoch auf Daten, die bereits vor einem Jahr ermittelt wurden. Angeblich sollen aktuellere Daten der Statistik Austria, die aber erst im Oktober offiziell vorgelegt werden eine Steigerung um mehr als drei Prozent ausweisen. Diese Daten sollen nach dem beschlossenen Zusatzantrag in einer weiteren Sitzung Ende Februar besprochen werden. Buchinger betonte, dass man dann aber auch Daten der Migration sowie der Produktivität und Beschäftigung berücksichtigen müsse, wo eine positive Veränderung möglich sei.

Dass Ende Februar eine neuerliche Diskussion mit den aktuelleren Daten stattfinden wird, störe ihn nicht, betonte der Sozialminister. Gleichzeitig unterstrich der Sozialminister aber, dass eine neue Pensionsreformdiskussion nicht notwendig sei. „Wir haben ein gutes Pensionssystem, die Pensionen sind gesichert“, eine Verunsicherung sei zu verhindern.

Buchinger zeigte sich verwundert darüber, dass es offenbar doch Kräfte gebe, die Lust an einer neuen Pensionsreform hätten. „Mir fehlt die Lust dazu“, sagte Buchinger und er denke, auch der Bevölkerung fehle sie. Mit Alfred Gusenbauer als Bundeskanzler und ihn als Sozialminister „wird es keine Anhebung des Pensionsalters geben“, stellte Buchinger klar. Wenn die ÖVP das wolle, solle sie es sagen. Aus seiner Sicht sei das aber nicht notwendig.

Auch eine Veränderung anderer Pensionsparameter wie etwa des Beitragssatzes oder der Pensionsanpassung schloss der Sozialminister aus. Wenn es Veränderungen gäbe, dann könnten diese nur eine Erhöhung der Beschäftigungsquoten älterer Arbeitnehmer und eine Verbesserung der Gesundheit am Arbeitsplatz betreffen.

Buchinger will nun seinen Bericht an die Bundesregierung voraussichtlich am 17. Oktober oder vielleicht auch schon eine Woche früher dem Ministerrat vorlegen. Dass es dabei noch zu Problemen mit dem Koalitionspartner kommen könnte, kann sich der Minister nicht vorstellen.

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