Von Christiane Eckert
„Die Vorstrafen liegen so weit zurück, dass sie um ein Haar verjährt gewesen wären, dann würde mein Mandant jetzt als unbescholten gelten“, weist der Anwalt des Familienvaters darauf hin, dass die Vorstrafen von 2009 und 2011 lange her sind. Damals ging es unter anderem um Onanieren im Schwimmbad. Nun sind es Kinderpornos aus dem Internet, und das in zahlreicher Menge, die dem Mann sieben Monate bedingte Haft, 3600 Euro Strafe und eine Weisung zur Therapie bescheren.
„Keine Gefahr“
Insgesamt besaß der verheiratete Familienvater 780 Fotos und 24 Videodateien. Vier Bilder hat er an Gleichgesinnte weitergeschickt. Immer waren es Buben im Teenageralter, die den Arbeiter erregten. Seine Familie steht angeblich hinter ihm, er will seine sexuellen Neigungen nun in den Griff bekommen. Die Verteidigung sieht in dem Angeklagten keinen gefährlichen Triebtäter, allein das Betrachten würde ihm genügen, so der Anwalt. Für das Urteil erbittet er sich Bedenkzeit, das Urteil ist nicht rechtskräftig.
(Red)
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