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Vorbestraft wegen Falschaussage für Alko-Lenker

Die Polizei war damals ursprünglich wegen häuslicher Gewalt zur Wohnung des Autofahrers gerufen worden.
Die Polizei war damals ursprünglich wegen häuslicher Gewalt zur Wohnung des Autofahrers gerufen worden. ©APA/GEORG HOCHMUTH
Geldstrafen für drei Angeklagte wegen falscher Zeugenaussage vor dem Landesverwaltungsgericht - sollten die Urteile rechtskräftig werden, wären alle strafrechtlich vorbestraft, im Gegensatz zum Alko-Lenker.

„Der Autofahrer soll Ihnen beim Abzahlen der Geldstrafe helfen“, sagte Richter Martin Mitteregger zu einem der verurteilten Angeklagten. Schließlich trage der Pkw-Lenker ja Mitverantwortung für die weitreichenden Folgen seines Verhaltens.

Der 42-jährige Autofahrer hatte in seinem Verwaltungsverfahren vergeblich behauptet, er habe am 21. März 2015 zwischen Feldkirch und Frastanz überhaupt keinen Wagen gelenkt. Der im Oberland lebende Deutsche musste für das Autofahren im alkoholisierten Zustand mit 1,68 Promille 1780 Euro bezahlen und für das Fahren ohne Führerschein 730 Euro. Das wurde am Landesverwaltungsgericht in Bregenz entschieden.

Falschaussage

Seine Ehefrau und zwei Freunde (ein Ungar und ein Deutscher) hatten vor dem Landesverwaltungsgericht als Zeugen wahrheitswidrig angegeben, der 42-Jährige sei zur fraglichen Zeit nicht gefahren. Die drei unbescholtenen Angeklagten wurden gestern am Landesgericht Feldkirch wegen falscher Beweisaussage zu unbedingten Geldstrafen verurteilt.

Sollten diese Urteile rechtskräftig werden, wären alle drei Personen strafrechtlich vorbestraft – im Unterschied zum Autofahrer, der lediglich verwaltungsrechtlich vorbestraft ist.

Freundschaftsdienst

Der 42-jährige Ungar – mit einem Netto-Einkommen von 1800 Euro – wurde zu 1800 Euro (180 Tagessätze zu je zehn Euro) verurteilt. Der 54-jährige Notstandshilfebezieher aus Deutschland zu 720 Euro (180 Tagessätze zu je vier Euro). Die Männer waren geständig und gaben an, sie hätten mit den wahrheitswidrigen Aussagen dem befreundeten Autofahrer helfen wollen.

Die 39-jährige Gattin des Pkw-Lenkers war bislang nicht geständig und erschien nicht zur Verhandlung. Über die Ehefrau – die kein Einkommen hat – wurde eine Geldstrafe von 960 Euro (240 Tagessätze zu je vier Euro) verhängt. Die mögliche Höchststrafe hätte drei Jahre Gefängnis betragen.

Häusliche Gewalt

Die Polizei war damals ursprünglich wegen häuslicher Gewalt zur Wohnung des Autofahrers gerufen worden. Im Rahmen dessen ergab sich der Verdacht auf Alkohol am Steuer.

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