Das mittlere Einkommen in Vorarlberg lag, laut einer Analyse der Arbeiterkammer Tirol für das Jahr 2017, bei rund 27.900 Euro brutto pro Jahr. Genau die Hälfte der Beschäftigten liegt über diesem Wert, die andere Hälfte darunter. Das ist Platz vier im Österreich-Vergleich hinter Niederösterreich, Burgenland und Oberösterreich.
Einkommensschere weit offen
Nach Geschlecht der Einkommensbezieher ändert sich die Rangliste drastisch: Vorarlbergs Männer verdienen mit einem mittleren Einkommen von 37.600 Euro brutto pro Jahr mit Abstand am besten in Österreich. Vorarlbergs Frauen müssen sich mit 19.500 Euro brutto pro Jahr mit dem vorletzten Platz in Österreich zufrieden geben. Nur die Tirolerinnen verdienen noch weniger.
Manuela Auer übt scharfe Kritik
"Frauen bekommen in vielen Bereichen nicht die Unterstützung, die notwendig wäre, um aus der Einkommensfalle herauszukommen", betont Vorarlbergs AK-Vizepräsidentin Manuela Auer und fordert vor allem bei den Kinderbetreuungsangeboten und der Pflege Maßnahmen zu setzen.
"Es gibt viele Faktoren, die dieses leidige Ungleichgewicht verursachen", betont AK-Vizepräsidentin Manuela Auer. Vor allem habe es mit der hohen Teilzeitquote bei Frauen zu tun. "Die schwarz-türkis-blaue Regierung hat uns um ein paar Schritte zurückgeworfen, die Einkommensschere zu schließen. Nach dem Regierungs-Aus konnten aber endlich wichtige Maßnahmen zu mehr Einkommensgerechtigkeit umgesetzt werden", verweist Auer auf die Beschlüsse zum Papamonat und der vollen Anrechnung von Karenzzeiten. Als nächstes müsse massiv bei der Kinderbetreuung und der Pflege angesetzt werden.
Die AK-Vizepräsidentin fordert daher von der Politik, Rahmenbedingungen zu schaffen, um Hürden für Vollzeitarbeit abzubauen. "Viele Frauen wollen vollzeitarbeiten, können das aber aus unterschiedlichsten Gründen nicht." So müsse etwa die Kinderbetreuung so rasch wie möglich flächendeckend und ganztägig ausgebaut werden: "Ich fordere zudem einen Rechtsanspruch auf einen kostenlosen Kinderbetreuungsplatz." Auer fordert zudem zur Unterstützung von pflegenden Angehörigen einen Rechtsanspruch auf Pflegekarenz.
(Red.)
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