“Ich danke den Sicherheitsbehörden und der Exekutive in Vorarlberg, dass dieses gute Ergebnis durch die in den letzten Jahren getätigten Investitionen und auf Grund des menschlichen Umgangs der Exekutivbeamten möglich wurde. Es zeigt, dass unsere Gendarmen und Gemeindesicherheitswacheorgane sowie die Verantwortlichen der Sicherheitsbehörden gute Arbeit leisten und trotz der teils notwendig werdenden polizeilichen Zwangsgewalt die Menschenrechte besonders achten.”
Die Kommission des Oberlandesgerichts Innsbruck hat im Vorjahr 20 Exekutivdienststellen in Vorarlberg sowie das Verwaltungsanhaltezentrum in Bludenz mehrmals überprüft. Dabei wurde festgestellt, dass das Verhältnis zu den Menschenrechten in Vorarlberg ausgezeichnet ist. So gehen die Sicherheitsorgane professionell und Maß haltend vor und die menschenrechtlichen Standards insbesondere hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit der angewendeten Zwangsgewalt sowie der Ausstattung und medizinischen bzw. psychologischen Betreuung im Schubhaftzentrum werden vorbildlich eingehalten.
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