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Vorarlbergs Don Camillo und Peppone

Altach - Altachs Bürgermeister Gottfried Brändle sperrt Pfarrer aus. Pfarrkirchenrat droht Mitgliedern des Gemeindevorstands mit Besitzstörungsklage. Brief Bürgermeister[.pdf - 338KB] | Brief Diözese [.pdf - 329KB] | Brief Pfarre [.pdf - 285KB]

Es klingt wie eine Szene aus Giovanni Guareschis „Don Camillo“: Bürgermeister Gottfried Brändle möchte nach dem Auszug von Dekan Toni Oberhauser aus dem „Pfarrhaus“ in der Altacher Schulgasse das gemeindeeigene Haus nutzen und teilt dies der Diözese mit.

Dort ist man offenbar weniger erfreut über die Absicht – man wollte im Altacher Pfarrhaus einen Geistlichen unterbringen, der aber nicht als Seelsorger für Altach vorgesehen war, wird gemunkelt. Von einem Mietvertrag aus dem Jahr 1995 habe man keine Kenntnis, zudem sei dieser „kirchenbehördlich nicht genehmigt“ und auch vor dem weltlichen Gericht nichtig.

Ein Gespräch zwischen Bürgermeister und der Verantwortlichen der Diözese bleibt ohne Ergebnis. „Noch bevor ein neuer Geistlicher einziehen konnte, hat der Bürgermeister die Schlösser gewechselt. Weder die Leute vom Pfarrgemeinderat noch der Pfarrer hatten eine Chance das Haus zu betreten“, berichtet SPÖ-Gemeindevertreter Heribert Hütter.

Mit Klage gedroht

Das wiederum ließen sich die Katholiken nicht bieten und griffen zu Papier und Stift. „Der Pfarrkirchenrat der Pfarre Altach hat sich nach reifl icher Überlegung im Rahmen einer außerordentlichen Sitzung einstimmig (mit einer Enthaltung) dazu entschlossen, die Herausgabe eines Schlüssels für den Pfarrhof mittels Besitzstörungsklage zu erzwingen“, beginnt das Schreiben, das an alle Mitglieder des Gemeindevorstandes erging. „Durch die Auswechslung der Schlösser am Pfarrhof, welche von Pfarrer Toni Oberhauser am 09.02.2007 bemerkt wurde, ist lauft Aussage der Rechtsabteilung der Diözese Feldkirch der Besitz gestört (….) Da die Gemeinde auf ihrem Standpunkt beharrt und derzeit Verhandlungen kategorisch ablehnt, scheint uns das Einbringen einer Besitzstörungsklage der einzige, wenngleich auch höchst unangenehme Weg“, heißt es im Schreiben vom 27. Februar weiter.

„Wer was gedroht hat, weiß ich nicht. Das Haus war zugesperrt, weil Baustelle war“, sagt heute Dekan Toni Oberhauser auf NEUE-Anfrage. Unterzeichner des Briefes war im Übrigen ein gewisser Anton Oberhauser.

„Irgendwie ist es offenbar den Mitgliedern des Pfarrkirchenrats, die teilweise auch in der Gemeindevertretung sitzen, gelungen, den Bürgermeister weichzuklopfen“, sagt Hütter. „Das ist nicht vertretbar, bei aller Wertschätzung für die Dinge, die die Kirche hier im Dorf an sozialen Dingen leistet“, empört sich Hütter. „Wir haben die Kirche beim Umbau mit fünf Millionen Schilling unterstützt und auch sonst immer mitgezahlt. Das ist Wahnsinn, wir fordern ein Rechtsgutachten, das die Eigentumsverhältnisse des Pfarrhauses klärt!“

Bei der Kirche beruft man sich auf Fruchtgenussrecht. „Das Fruchtgenussrecht ist mit der Zahlung abgelöst worden. Damit ist für uns die Sache erledigt“, sagt Toni Oberhauser.

Bürgermeister Brändle war für eine Stellungnahme am Freitag nicht zu erreichen.

CHRONOLOGIE

  • 1826 wurde das Haus in der Schulstraße 2 von Josef Giesinger erbaut.
  • Die Gemeinde Altach setzte sich damals sehr für die Gründung einer eigenen Pfarre ein, erwarb das Haus und stellte es dem Pfarrer zur Verfügung.
  • 1942 wurde der Mietzins auf monatlich 35 Reichsmark festgesetzt. Eine Löschung der Anmerkung auf unentgeltliche Benützung durch den jeweiligen Pfarrer wurde beim Grundbuchamt Feldkirch beantragt.
  • 1959 beschließt der Bauauschuss die Sanierung der Außenfassade für 12.680 Schilling.
  • 1965 bekommt das „Pfarrhaus“ eine Warmwasserzentralheizung für 36.000 Schilling. Kaplan Stadelmann bedankt sich zudem für die Beistellung des Heizmaterials sowie die Bezahlung der Stromkosten.
  • Nachdem Auszug von Toni Oberhauser ersucht Bürgermeister Brändle im Jahr 2005 bei der Diözese um eine Neuregelung an. Er will ab Herbst 2006 das Pfarrhaus für Kindergartengruppen nutzen.
  • Von Seiten der Rechtsabteilung der Diözese wird bestritten, ein Mietverhältnis gehabt zu haben. Begründung: Es fehlt die Zustimmung des Ordinarius.
  • 2007 beschließt die Gemeinde der Diözese 200.000 Euro für die Nutzungsrechte zu zahlen.
  • VON NEUE/SONJA SCHLINGENSIEPEN

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