„Wir melden uns im Namen unserer 120 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die aufs Tiefste beleidigt wurden. Es ist schade und beschämend auf welchem Niveau wir von Professor Haller angegriffen werden. Der Vergleich, dass unser Unternehmen agiert wie der IS oder die Taliban ist äußerst geschmacklos und aus jedem Zusammenhang gerissen. Diese Anschuldigung weisen wir aufs Schärfste zurück.”
Professor Haller schüre Konflikte und verbreite zudem Unwahrheiten. Das aus dem Kiesprojekt Steine für das Projekt Rhesi gewonnen werden, stimme nicht. Derartiges steht gar nicht zur Diskussion, da es sich bei dem Projekt um einen möglichen Kiesabbau handelt. Professor Haller habe sich nie bei der Firma Rüf gemeldet, um sich über das Projekt zu informieren und die Fakten zu prüfen, was für einen wissenschaftlich arbeitenden Akademiker wohl angebracht wäre.
Diskussion auf sachlichem Niveau
Rüf rufe alle Interessierten auf, insbesondere die Gruppe „üsa Kanis”, die Diskussion wieder auf ein normales, sachliches Niveau zu bringen. Für verschiedene Meinungen habe man Verständnis, aber sich zu solchen Aussagen hinreißen zu lassen, schüre nur Aggression und Streit.
Das Unternehmen handle auf Grundlage von Gesetzen und Auflagen nach denen es in Vorarlberg agieren dürfe und müsse. Dazu gehören zum Beispiel auch eine Vielzahl an Untersuchungen und Gutachten im Rahmen eines solchen möglichen Projekts. Alle Gutachten sprächen aktuell für diese Abbaustelle, Details seien kommuniziert worden und sind auf der Firmen-Website einsehbar.
Wirtschaftskammer fordert Entschuldigung
Die Wirtschaftskammer Vorarlberg nennt die Aussagen Reinhard Hallers eine “nicht akzeptable Entgleisung”. Es sei legitim, in der Sache „Kanisfluh” unterschiedliche Ansichten zu haben. Derartige Anschuldigungen, wie sie aber von Haller getätigt wurden, seien völlig fehl am Platz, schreibt die Kammer in einer Aussendung.
Wenn ein Vorarlberger Familienunternehmen mit dem IS und den Taliban verglichen werde, sei dies eine unhaltbare Verunglimpfung der übelsten Sorte. Herr Professor Haller solle sich schleunigst für seine Entgleisungen entschuldigen. Zudem könne es nicht sein, dass wirtschaftliche Planungen und Überlegen eines Vorarlberger Familienunternehmens von Gerichtspsychiater Haller per se als strafbar eingestuft würden.
(red)
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