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Vorarlbergerin im "Staatenbund"-Prozess verurteilt

Die "Präsidentin des Staatenbund" - eine 42-jährige Vorarlbergerin - wurde in Graz wegen versuchter Bestimmung zum Hochverrat für schuldig befunden.
Die "Präsidentin des Staatenbund" - eine 42-jährige Vorarlbergerin - wurde in Graz wegen versuchter Bestimmung zum Hochverrat für schuldig befunden. ©APA
Mit zum Teil hohen Haftstrafen hat am Freitag der Prozess gegen 14 Mitglieder des "Staatenbund Österreich" geendet. Die "Präsidentin", eine 42-jährige Steirerin, wurde zu 14 Jahren Haft, ein Ex-Gendarm zu zehn Jahren verurteilt. Der Rest - darunter auch eine Vorarlbergerin - bekam Strafen in der Höhe von neun Monaten bis drei Jahre.
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Schlussplädoyer im Staatsverweigerer-Prozess
Vorarlbergerin festgenommen

Der Prozess begann am 15. Oktober, und schon bei der Überprüfung der Personalien ließen die 14 Angeklagten jenes Sprüchlein los, das zumindest der harte Kern bis zuletzt beibehalten sollte. “Ich bin M. aus der Familie U. ein Mensch aus Fleisch und Blut”, betonte die Hauptangeklagte unverdrossen immer wieder. Die “Staatsverweigerer” hatten laut Anklage vor, “ein eigenes Staatsgefüge nach ihren Vorstellungen zu errichten”. Ziel sei es gewesen, eine “militärische Übergangsregierung” zu bilden und dabei alle Schlüsselpositionen zu besetzen, wobei es mangels Mitwirkung des Bundesheeres beim Versuch blieb, erläuterte der Staatsanwalt.

“Wahrheit, Licht und Liebe”

Die selbst ernannte “Präsidentin” hatte das Gefüge aufgebaut. Es bestand aus neun Staaten, die sich mit den Bundesländern deckten, aber alle einen eigenen Präsidenten bekommen sollten. Sie begann mit dem “Staat Steiermark”, dem sie selbst vorstand. Ihr Credo verkündete sie immer wieder: “Wahrheit, Licht und Liebe”.

Im “Staatenbund” gab es eigene Kfz-Kennzeichen und Gewerbescheine, die die Mitglieder kaufen konnten, bevor ihnen klar wurde, dass sie keinerlei Wert hatten. Ebenso wenig wie die Eintragungen des eigenen Land- oder Immobilienbesitzes ins sogenannte Landbuch, die vor Exekution schützen sollten. Dass das nicht funktionierte, mussten einige Anhänger am eigenen Leib erfahren.

“Mord am Rechtsstaat”

Eine wichtige Stütze für die Präsidentin war ein Ex-Gendarm, der es als seine Aufgabe ansah, sie zu “beschützen”. Er rückte von seinen Ideen keinen Schritt ab, ebenso wenig wie einige andere Hardliner unter den Beschuldigten. Bei einigen anderen merkte man aber schon bald ein Abrücken von der Ideologie – um jeden Preis wollten sie der 42-Jährigen offenbar nicht ins Gefängnis folgen.

Der Staatsanwalt sprach in seinem Schlussplädoyer von “Mord am Rechtsstaat”, während der Verteidiger der Erstangeklagten ihr Verhalten als “groben Unfug, aber nicht gefährlich” bezeichnete.

Auch Vorarlbergerin wurde verurteilt

Die Geschworenen, die mehr als 14 Stunden über die Fragen berieten, fällten differenzierte Entscheidungen. So fielen die Strafen für die “Präsidentin” und ihren “Beschützer” mit 14 und zehn Jahren hart aus. Beide wurden der versuchten Bestimmung zum Hochverrat für schuldig befunden. Sechs weiteren Angeklagten – darunter auch eine Vorarlbergerin – war dieser Delikt auch vorgeworfen worden, sie wurden aber freigesprochen. Alle 14 Beschuldigten wurden aber wegen Bildung einer staatsfeindlichen Verbindung verurteilt. Neben den ersten beiden Angeklagten bekamen sie Haftstrafen in der Höhe von neun Monaten bis drei Jahren, teilweise bedingt – die Angeklagte aus Vorarlberg wurde zu zwei Jahren und sechs Monaten unbedingter Haft verurteilt. Dazu kamen noch in einigen Fällen Nötigung einer Regierung oder eines Regierungsmitglieds, Anstiftung zum Amtsmissbrauch und gewerbsmäßiger schwerer Betrug, alles auch in der Form des Versuchs.

“Die Taten richteten sich massiv gegen Einrichtungen der Republik Österreich”, führte die Richterin am Ende der Verhandlung aus. Die Angeklagten hätten versucht, “die Republik in ihren Grundfesten zu erschüttern”. Die “Präsidentin” wollte sich nach der Urteilsbegründung wieder in einem Wortschwall bezüglich “Menschen aus Fleisch und Blut” ergehen, wurde aber abgebremst. “Es handelt sich hier um Völkermord”, rief sie und legte “absoluten Widerspruch” gegen das Urteil ein. Also Nichtigkeit und Berufung bei ihr und einigen weiteren, die meisten erbaten sich drei Tage Bedenkzeit, einer nahm sofort an. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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