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Vorarlberger wegen "Heil Hitler"-Rufen vor Gericht: Prozess vertagt

Gutachten soll Frage der Zurechnungsfähigkeit klären
Gutachten soll Frage der Zurechnungsfähigkeit klären ©Bilderbox
Der am Dienstag gestartete, für drei Tage anberaumte Prozess wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung und einer Schlägerei mit einem Schwerverletzten nach einem Krampuslauf vorigen Dezember in Bischofshofen ist am Landesgericht Salzburg auf unbestimmte Zeit vertagt worden.
Grundwehrdiener wegen “Heil-Hitler-Rufen” vor Gericht

Das teilte eine Gerichtssprecherin am Mittwoch auf Anfrage der APA mit. Eine Beisitzerin des Schwurgerichtes ist erkrankt. Zudem wird noch ein neuropsychiatrisches Gutachten zu der Frage eingeholt, ob die Angeklagten aufgrund des Alkoholkonsums zur Tatzeit noch zurechnungsfähig waren. Zwei Beschuldigte aus Vorarlberg hatten erklärt, sie konnten sich wegen ihres Rausches nicht daran erinnern, “Heil Hitler” oder “Sieg Heil” gerufen zu haben. Zwei weitere Angeklagte aus dem Pongau bestritten, solche “Nazi”-Sprüche gegrölt zu haben.

Den Nazi-Gruß sollen die bisher unbescholtenen jungen Männer auf dem Weg zu einem Kebap-Stand grölend von sich gegeben haben. Mit nationalsozialistischem Gedankengut hätten die beiden Burschen allerdings nichts am Hut, erklärte deren Anwalt. Bei einer Durchsuchung sei nichts Einschlägiges gefunden worden, was zu einem Kontakt zum “blau-braunen Milieu” geführt hätte.
“Provokation im Rausch”

“Provokation im Rausch”

“Es war einfach eine Provokation im Rausch”, sagte der Verteidiger des 21-jährigen Vorarlbergers. Das “Heil Hitler”-Schreien im Rausch “ist wie Autofahren im Rausch scheinbar nicht auszurotten”, sagte der Rechtsanwalt. Die Verteidiger der beiden 20-jährigen Angeklagten aus dem Pongau, denen ausschließlich nationalsozialistische Wiederbetätigung vorgeworfen wurde, erklärten, dass die zwei Burschen ein paar Schritte hinter den Vorarlbergern gegangen seien und keinesfalls “Heil Hitler” oder “Sieg Heil” gerufen hätten. Sie forderten einen Freispruch und untermauerten diesen mit “zahlreichen Entlastungszeugen”.

Vorarlberger schlugen kräftig zu

Allerdings soll der Anklage zufolge ein couragierter Bursch aus dem Pongau, der die Sprücheklopfer aufforderte, sie sollten die Nazi-Ausrufe lieber sein lassen, von den zwei Vorarlbergern massive Faustschläge und Fußtritte gegen den Oberkörper und den Kopf kassiert haben. Der 18-Jährige erlitt einen mehrfachen Nasenbeinbruch und Prellungen, wie Staatsanwalt Helmuth Laimer erklärte.

Die Vorarlberger bekannten sich laut ihren Verteidigern zu der Körperverletzung für schuldig. Sie hätten ein Entschuldigungsschreiben mit dem Angebot einer Teilzahlung im September an den Pongauer geschickt. Der 22-Jährige habe ein Schmerzensgeld von 1.000 Euro bezahlt, sagte dessen Verteidiger zur Vorsitzenden des Schwurgerichtes, Richterin Bettina Maxones-Kurkowski. Der Anwalt gab allerdings zu bedenken, dass damals eine Schlägerei zwischen sechs und sieben Personen stattgefunden habe. “Das war nicht so eine einseitige Geschichte. Mein Mandant hatte auch einen Nasenbeinbruch und Prellungen.”

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