Patrick Behr bestellte bereits Mitte September eine Wahlkarte im Internet. Als er Anfang Oktober noch nichts von der Post bekommen hatte, informierte er sich bei der Gemeinde. Diese bestätigte ihm laut seinen Angaben, dass die Wahlkarte bereits zwei Tage nach seinem Antrag mit der Post abgeschickt wurde. Die Post konnte ihm lediglich mitteilen, dass die Wahlkarte wohl verloren gegangen sein muss. Da Wahlkarten bei der Landtagswahl nicht eingeschrieben werden, ist auch nicht nachvollziehbar, wo die betreffende Wahlkarte gelandet sein könnte.
Verlorene Wahlkarte macht Wählen unmöglich
Hat man einmal eine Wahlkarte bestellt, ist die Wahl nur noch mit dieser möglich. Geht sie verloren, durch die Post oder durch eigenes Verschulden, kann man seine Stimme nicht mehr abgeben.
Laut Gernot Längle von der Landeswahlbehörde habe man bereits Kontakt mit der Post aufgenommen. Dort heißt es laut ORF Vorarlberg, dass man keine Rückstände habe und alle Postpartner darauf angewiesen wurden, Wahlkarten priorisiert zu behandeln. Er versteht den Ärger der betroffenen Wähler, weist aber auch auf das persönliche Restrisiko hin, das laut Verfassungsgerichtshof bleibt, wenn man eine Wahlkarte bestellt. Um sicher zu gehen, dass die Wahlkarte ankommt, kann man diese auch einfach persönlich bei der Gemeinde in seinem Heimatort abholen.
Hatten Sie auch Probleme bei der Zustellung Ihrer Wahlkarte? Schreiben Sie eine Mail mit ihren Erfahrungen an redaktion@vol.at.
(Red.)
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