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Vorarlberger Soldat verurteilt

Wegen fahrlässiger Tötung ist ein Vorarlberger Unglückslenker am Mittwoch am Landesgericht Innsbruck unter Richter Andreas Fleckl verurteilt worden.

Der 19-jährige Präsenzdiener hatte in der Nacht bei Nieselregen eine Stopptafel übersehen. Bei dem Zusammenstoß mit einem anderen Fahrzeug waren drei Menschen ums Leben gekommen. Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig. „Ich habe geglaubt, ich befinde mich auf einer Vorrangstraße“, sagte der Angeklagte Simon P. Er habe die Straße verwechselt. Außerdem sei er mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs gewesen, könne aber nicht sagen wie schnell.

Zeugen sagten aus, dass die Falkstraße, in der das Unglück passierte, „gefährlich“ sei. Die breite alleenartige Straße täusche vor, eine Hauptstraße zu sein. Die Stopptafeln und Vorrangschilder würden häufig übersehen. Die Rekonstruktion des Unfalls durch einen Sachverständigen habe ergeben, dass der 19-Jährige mit mindestens 60 km/h unterwegs gewesen sei.

Die Staatsanwaltschaft hatte Simon P. fahrlässige Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen vorgeworfen. Diese seien hier nicht vorhanden, sagte Fleckl. Der Angeklagte wurde zu einer bedingten Freiheitsstrafe von sechs Monaten mit einer dreijährigen Probezeit verurteilt. Die Gerichtskosten seien für den Präsenzdiener uneinbringlich, hieß es bei der Urteilsverkündung.

Ende Jänner war es im Innsbrucker Stadtteil Saggen zu dem tragischen Unfall gekommen. Die Lenkerin des Unglücksfahrzeugs war bei dem Zusammenstoß aus dem Auto geschleudert worden. Die 42-Jährige war auf der Stelle tot. Ihr 52-jähriger Ehemann und dessen 86-jährige Mutter konnten nur mit Hilfe von Bergescheren aus dem schwer beschädigten Fahrzeug geborgen werden. Mit leichten Verletzungen war der Präsenzdiener davon gekommen. Ein Alkoholtest sei negativ verlaufen.

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