Die gesetzliche Neuregelung sieht für den Landesrechnungshof ab 2013 eine sehr weitgehende Prüfmöglichkeit vor, eine zahlenmäßige Beschränkung pro Jahr gibt es nicht. In der Praxis werden jährlich etwa vier Kontrollen – von zwei Einzelgemeinden bzw. zwei Querschnittsprüfungen – angestrebt.
Prüfberichte können auch vor Landtag kommen
Im beschlossenen Paket ist fixiert, dass die Prüftätigkeiten von Landesrechnungshof, Bundesrechnungshof und Gebarungskontrolle des Landes aufeinander abgestimmt und koordiniert werden. Der Bürgermeister der kontrollierten Gemeinde erhält den Prüfbericht zwei Tage, bevor ihn der Landesrechnungshof präsentiert. Bis zur Vorstellung gilt er aber als vertraulich. Auf Antrag eines Viertels der 36 Landtagsabgeordneten wird ein Gemeinde-Prüfbericht nach der Behandlung in der Gemeindevertretung auch im Landtag beraten.
Über einzelne Punkte hatte es lange Dissens zwischen den Parteien und dem Vorarlberger Gemeindeverband gegeben, der zunächst auf nur zwei Kontrollen pro Jahr gepocht hatte. Ebenfalls strittig war, ob der Landtag mit den Prüfberichten befasst werden soll. Letztlich konnte nach mehrmonatigen Diskussionen aber eine Lösung gefunden werden.
(APA)
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