Das Bundeskriminalamt warnt davor Halloween-Streiche auf die leichte Schulter zu nehmen, denn nicht alle “harmlosen Streiche” sind auch erlaubt. Weiters weist die Polizei auch nochmals auf die Thematik mit den Grusel-Clowns hin. Wer einen solchen Clown entdeckt, soll 133 anrufen, sich ruhig verhalten und versuchen einfach weiterzugehen.
Diese “Streiche” sind Straftaten:
- Das Bewerfen von Hausfassaden oder Autos mit Eiern.
- Das Beschmieren von Hauswänden und Fahrzeugen.
- Das Werfen von Steinen gegen Fensterscheiben oder durch Fenster.
- Das Hineinwerfen von brennenden Gegenständen in Briefkästen.
- Das Zerstören von Blumenbeeten.
- Das Auskippen von Mülltonnen.
- Das Bedrohen von Anwohnern an der Haustüre, wenn diese keine Süßigkeiten oder Geld herausgeben.
- Das Bestehlen anderer Kinder und Jugendlicher.
- Lärmbelästigungen
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