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Vorarlberger Polizei warnt vor Halloween-Scherzen

Das sollte man an Halloween beachten.
Das sollte man an Halloween beachten. ©APA/AFP
Die Vorarlberger Polizei ersucht die Eltern und Erziehungsberechtigten ein klärendes Gespräch über Halloween-Streiche zu führen.
Horror-Clown in Vorarlberg
Horror-Clown niedergestochen

Das Bundeskriminalamt warnt davor Halloween-Streiche auf die leichte Schulter zu nehmen, denn nicht alle “harmlosen Streiche” sind auch erlaubt. Weiters weist die Polizei auch nochmals auf die Thematik mit den Grusel-Clowns hin. Wer einen solchen Clown entdeckt, soll 133 anrufen, sich ruhig verhalten und versuchen einfach weiterzugehen.

Diese “Streiche” sind Straftaten:

  • Das Bewerfen von Hausfassaden oder Autos mit Eiern.
  • Das Beschmieren von Hauswänden und Fahrzeugen.
  • Das Werfen von Steinen gegen Fensterscheiben oder durch Fenster.
  • Das Hineinwerfen von brennenden Gegenständen in Briefkästen.
  • Das Zerstören von Blumenbeeten.
  • Das Auskippen von Mülltonnen.
  • Das Bedrohen von Anwohnern an der Haustüre, wenn diese keine Süßigkeiten oder Geld herausgeben.
  • Das Bestehlen anderer Kinder und Jugendlicher.
  • Lärmbelästigungen
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