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Vorarlberger Polizei warnt vor Einschleichdiebstählen

Diebstahl wird oft erst im Nachhinein von den Hausbewohnern bemerkt
Diebstahl wird oft erst im Nachhinein von den Hausbewohnern bemerkt ©Bilderbox
Bregenz - Seit Anfang Juni 2018 wurden in Vorarlberg untertags mindestens 39 Einschleichdiebstähle in Wohnhäuser zur Anzeige gebracht.

Die Täterschaft nutzt offenstehende Haus-, Keller- oder Terrassentüren, um sich in die Häuser zu schleichen und dort gezielt nach Wertgegenständen zu suchen. Die Anwesenheit der Hausbewohner hält die Diebe nicht von ihrem Vorhaben ab. Nicht selten halten sich die Opfer im Garten, auf der Terrasse, im Keller oder im Haus auf, während die Täterschaft unbemerkt ins Haus gelangt.

Täter oft aus dem Bettlermilieu

Aufgrund der Ermittlungen sowie Angaben der Opfer stammt die Täterschaft meist aus dem Bettlermilieu. Die Täter suchen gezielt nach Schmuck, Bargeld und anderen kleinen Wertgegenständen, welche leicht und Großteils unbemerkt entwendet werden. Der Diebstahl wird oft erst im Nachhinein von den Hausbewohnern bemerkt. Wenn es zu einer Täter-/Opferkonfrontation kommt, geben die Täter meist an, auf der Suche nach Arbeit zu sein oder bitten um ein Glas Wasser, um so ihre Anwesenheit am Tatort zu erklären. Nicht selten geschieht es auch, dass fremde Personen, meist aus dem Bettlermilieu, unter den angeführten Vorwänden (Wasser, Toilette benutzen, etc.) Eintritt in die Wohnhäuser erbitten und bei günstiger Gelegenheit erbeuten.

Das Landeskriminalamt Vorarlberg rät daher:

  • Achten Sie darauf, dass Haus-, Keller-, Garagen- und Terrassentüren versperrt sind.
  • Sollten Sie auf eine fremde Person auf Ihrem Grundstück treffen, agieren Sie mit der gebotenen Vorsicht.
  • Sollten bei Ihnen fremde Personen betteln, um Arbeit, ein Glas Wasser oder die Benutzung der Toilette bitten, lassen Sie diese Personen unter keinen Umständen in Ihr Haus.
  • Bargeld und wertvolle Dinge nicht offen sichtbar herumliegen lasse.
  • Bei fremden Personen an der Haustür, gesundes Misstrauen walten lassen, auf keinen Fall unbeaufsichtigt warten lassen.
  • Melden Sie verdächtige Wahrnehmungen sofort der örtlich zuständigen Dienststelle oder unter der Notrufnummer 133 der Polizei.
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