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Vorarlberger Patientenanwaltschaft erstritt 2016 1,65 Mio. Euro Schadenersatz

Patientenanwalt Alexander Wolf
Patientenanwalt Alexander Wolf ©Nina Bühler
Die Vorarlberger Patientenanwaltschaft hat im vergangenen Jahr 1,65 Millionen Euro Schadenersatz für ihre Klienten erkämpft. Damit liegt das Land im Österreichvergleich (insgesamt 4,86 Mio. Euro) prozentuell an der Spitze.

Patientenanwalt Wolf führte das am Freitag in Bregenz auf ein sehr gut aufgestelltes Beschwerdemanagement und eine gute Kooperation mit Versicherungen und Rechtsträgern zurück.

Anzahl der Klagen seit 2014 gestiegen

“In der Regel sind diese an außergerichtlichen Lösungen interessiert”, berichtete Wolf bei der Präsentation des Jahresberichts 2016. Es liege definitiv nicht an der Qualität der medizinischen Arbeit im Land, versicherte er. Allerdings würde eine außergerichtliche Streitbeilegung gerade mit den Haftpflichtversicherungen immer schwieriger, räumte der Patientenanwalt ein. Den Patienten bleibe in diesen Fällen nichts Anderes übrig, als den Rechtsweg zu beschreiten, was er auch empfehle. “Wir haben eine gute Kooperation mit Rechtsanwälten und ich scheue mich nicht, unsere Klienten zu ihnen zu schicken, wenn Krankenanstalten und Versicherungen nicht an Lösungen interessiert sind”, machte Wolf deutlich. Die Zahl der Klagen sei bereits von etwa 15 im Jahr 2014 auf mehr als 40 im vergangenen Jahr gestiegen.

Insgesamt wurden im vergangenen Jahr 526 Fälle bearbeitet, die Zahl blieb gegenüber den Vorjahren damit annähernd konstant. Ein Großteil davon betraf Krankenanstalten (330) sowie Ambulatorien und Sanatorien (20). Einen deutlichen Anstieg der Neuanträge verzeichnete die Patientenanwaltschaft mit 411 bis zum 31. Mai im heurigen Jahr, was Wolf auf eine starke Zunahme von Patientenverfügungen zurückführte, die nun nach fünf Jahren erneuert würden.

261.000 Euro Entschädigung

An Entschädigungen – diese können Patienten beantragen, wenn die Haftung für den Schadensfall nicht eindeutig zu klären ist – erhielten Klienten 2016 insgesamt rund 261.000 Euro ausbezahlt. In den von der Patientenanwaltschaft für derartige Fälle verwalteten Fonds eingezahlt wurden 230.000 Euro. Um den Abgang zu decken, hätte man erneut auf Reserven zurückgreifen müssen, sodass derzeit nur Rücklagen “für etwa ein Jahr” in der Höhe von rund 250.000 Euro vorhanden seien, rechnete Wolf vor. 2016 habe man deshalb bereits die Entschädigungsquote von 30 auf 25 Prozent gesenkt. “Der Betrag von 0,73 Euro (den die Patienten derzeit für maximal 28 Belegtage in den Fonds einzahlen, Anm.) muss angepasst werden. Angebracht wäre ein Euro”, wiederholte der Patientenanwalt seine jährliche Forderung.

Vorarlberg noch ohne Schmerzambulanz

Das im Landeskrankenhaus Hohenems angesiedelte “Schmerzboard” bezeichnete Wolf als “sehr sinnvolle Institution”. An das “Schmerzboard können sich behandelnde Ärzte von Schmerzpatienten wenden, um fächerübergreifende Hilfestellung für die Behandlung zu erhalten. Allerdings könnten dort nur zwei Fälle pro Monat, insgesamt maximal 50 im Jahr, besprochen werden. “Das ist ein wenig zu wenig und kann nur ein erster Schritt sein”, urteilte der Patientenanwalt und plädierte für die Einrichtung von Schmerzambulanzen im Land. Vorarlberg sei das einzige Bundesland ohne eine derartige Institution.

Von der Gesundheitshotline 1450 zeigte sich Wolf begeistert. “Wie das gemacht wird, ist hervorragend”, lobte er. Jetzt müsse es nur noch in die Köpfe der Menschen, erst dort anzurufen. Das System diene auf jeden Fall auch der Sicherheit der Patienten.

(APA)

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