Bereits im Herbst 2010 hatten die Klubobleute Dieter Egger (F), Johannes Rauch (G) und Michael Ritsch (S) mit einer Klage beim VfGH versucht, eine Einführung zweier getrennter Stimmzettel – wie in den anderen Bundesländern – für die Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterdirektwahl zu erwirken. Im Herbst 2011 war diese Klage allerdings wegen formaler Fehler zurückgewiesen worden. Wie bereits beim ersten Versuch begründeten die drei Klubobleute ihren erneuten Vorstoß am Mittwoch in einem Pressegespräch mit dem sehr hohen Anteil an ungültigen Stimmen, die es bei der Bürgermeisterdirektwahl bisher stets zu verzeichnen gab. Beim letzten Urnengang 2010 lag der Anteil ungültiger Stimmen in Lochau bei Bregenz sogar bei 24,41 Prozent. Auch in einigen anderen Kommunen erreichte er zweistellige Prozentwerte.
Opposition bemängelt Unklarheiten
Insgesamt hatten 2010 16.031 Wähler bei der Bürgermeisterdirektwahl ungültig gewählt. Bei der folgenden Stichwahl lag der Anteil nur noch bei 1,09 Prozent. Bei der Gemeindevertretungswahl 2010 waren knapp die Hälfte der Stimmen ungültig. “Diese Zahlen belegen, dass die Direktwahl, so wie sie jetzt durchgeführt wird, zu Verwirrung führt”, so Egger. Die ÖVP widersetze sich einzig aus politischen Gründen einer Neuregelung, kritisierten die Klubobleute. Rauch: “Die ÖVP will ihren Mitnahmeeffekt nicht aufgeben.” Denn viele Wähler könnten die beiden Wahlen nicht trennen und glaubten neben dem zu wählenden Gemeindeoberhaupt auch dessen Partei ankreuzen zu müssen.
Hoffen auf raschen VfGH-Entscheid
Den Zeitpunkt für eine erneute Klage beim VfGH haben die Oppositionsparteien bewusst gewählt. “Der Landtag wird noch vor dem Sommer ein Demokratiepaket beschließen, das die Grünen auch unterstützen werden. Darin fehlt allerdings eine Änderung des Gemeindewahlgesetzes im Hinblick auf die Stimmzettel.” Außerdem hoffe man auf eine rasche Entscheidung des VfGH und damit auf eine Neuregelung bereits bei den nächsten Wahlen 2015.
Das Land Vorarlberg hat nun acht Wochen Zeit, dem VfGH eine Gegendarstellung zu übermitteln, heißt es in einem der APA vorliegenden Schreiben des Höchstgerichts an die Landesregierung.
(APA)
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