Gegenüber der Polizei gab der Mann an, er habe schlicht darauf vergessen, dass sich die Waffen in der Tasche befanden.
Der 34-Jährige wurde in einem Zug in Richtung Vorarlberg kontrolliert. Eigenen Angaben zufolge unternahm er eine Fahrt zu einem Bekannten. Zunächst hatte er auf Nachfrage noch verneint, Waffen oder gefährliche Gegenstände bei sich zu haben. In seiner Umhängetasche wurde die Polizei aber fündig. Weder verfügte der Mann über eine Berechtigung zum Führen der Schusswaffe, noch darüber, sie über die Grenze bringen zu dürfen. Ebenso wenig konnte er schlüssig erklären, wozu er das Messer mit einer neun Zentimeter langen Klinge brauchte. Der Vorarlberger musste deshalb beide Waffen sowie die Munition abgeben.
Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft konnte der 34-Jährige seine Reise fortsetzen. Er muss allerdings mit einem Strafverfahren wegen seines Verstoßes gegen das Waffengesetz rechnen.
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