Dem 20-Jährigen war bereits in der Vergangenheit wegen eines ähnlichen Vergehens das Recht aberkannt worden, in Deutschland ein Kraftfahrzeug zu steuern. “Das bedeutet, an der Grenze hätte er auch im nüchternen Zustand einen Fahrerwechsel durchführen müssen”, hieß es bei der Polizei.
Die Fahrerlaubnis für Deutschland werde einem Verkehrssünder grundsätzlich aberkannt – meist in Fällen, in denen es sich um Vergehen in Zusammenhang mit Alkohol oder Drogen am Steuer handelt. Der Betroffene habe die Möglichkeit, nach einer gewissen Zeit wieder eine Fahrerlaubnis in Deutschland zu beantragen, aber keinen Anspruch auf Bewilligung, erklärte ein Beamter auf Nachfrage der APA.
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