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Vorarlberger Mindestsicherung als Vorbild

LAndesvolksanwalt Florian Bachmayr-Hoyda empfielt das Vorarlberger Modell zur Mindestsicherung.
LAndesvolksanwalt Florian Bachmayr-Hoyda empfielt das Vorarlberger Modell zur Mindestsicherung. ©VN/Steurer
In Sachen Mindestsicherung vollzieht Landesvolksanwalt Florian Bachmayr-Heyda eine Volte. Zuerst kritisierte er das Vorarlberger Modell zur Mindestsicherung und ließ es vom Bundesverfassungsgericht prüfen. Nachdem dieses die Regelung nun bis auf einen Punkt für in Ordnung befand, empfiehlt der Volksanwalt sie sogar für eine bundesweite Regelung. Dafür hagelt es Kritik von oberster Landesstelle.
Wallner sieht sich bestätigt
Verfassungsgerichtshof billigt Vorarlberger Modell

Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) wirft dem Vorarlberger Landesvolksanwalt Florian Bachmayr-Heyda im Interview mit dem “ORF Vorarlberg” einen “unglaubwürdigen Zick-Zack-Kurs” in Sachen Mindestsicherung vor. Zunächst habe der Volksanwalt die Mindestsicherung vor dem Verfassungsgerichtshof verhindern wollen, nun sehe er das Modell als Vorbild für eine bundesweite Regelung.

Vorarlberg Vorbild für bundesweite Regelung

Zwar zeigte sich der Landesvolksanwalt erstaunt darüber, dass der Verfassungsgerichtshof bis auf einen Punkt nicht mehr an der Vorarlberger Regelung zur Mindestsicherung zu beanstanden hatte. Es wäre jedoch eine Katastrophe, wenn sich die Bundesregierung bei einer bundesweit einheitlichen Regelung für die Variante aus Niederösterreich erntscheiden würde.

Welche der Variante bundesweit übernommen werden kann, entscheidet sich jedoch erst, wenn der Verfasungsgerichtshof die Niederösterreichische Mindestsicherung überprüft hat.

(red)

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