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"Vorarlberger Landtag hat viel bewegt"

Landtagspräsident Harald Sonderegger zieht Bilanz über das vergangene Landtagsjahr.
Landtagspräsident Harald Sonderegger zieht Bilanz über das vergangene Landtagsjahr. ©VN/Stiplovsek
Landtagspräsident Harald Sonderegger (ÖVP) blickt auf die Landtagsarbeit im Jahr 2018 zurück.

Zum Abschluss der zweitägigen Budgetsitzung zog Landtagspräsident Harald Sonderegger Bilanz über das vergangenen Landtagsjahr: 2018 wurden zahlreiche Landesgesetze aktuellen Erfodernissen angepasst bzw. neue beschlossen. Für die erste Hälfte des Jahres 2019 und damit das letzte Halbjahr dieser Legislaturperiode hat der Landtag einen parlamentarischen “Endspurt” vor, wie Sonderegger mit seiner Vorschau auf die geplanten Gesetzesvorhaben bestätigt.

22 Gesetze, eine 14a-Vereinbarung

Heuer hat sich das Landesparlament mit insgesamt 22 Gesetzen bzw. Gesetzesänderungen sowie einer 15a-Vereinbarung befasst. “Viel konnte bewegt und erreicht werden”, führte der Landtagspräsident in seinen traditionellen Schlussworten der Dezembersitzung aus.

Er erinnerte beispielsweise an die Änderungen des Gemeinderechts, des Raumplanungs- und des Grundverkehrsgesetzes und an das neu geschaffene Gesetz zum Schutz der Bodenqualität. “Im Bildungsbereich konnten wir dem steigenden Bedarf an Kindergartenpädagoginnen und -pädagogen durch die Änderungen des Kindergartengesetzes entgegenwirken”, erklärte Sonderegger.

“Außerdem haben wir mit den Anpassungen zur Bildungsreform die Weichen für die Bildungsdirektion gestellt, die im neuen Jahr offiziell ihre Arbeit aufnimmt.” Ganz im Sinne der jungen Generation wurde mit der Anpassung des Kinder- und Jugendgesetzes ab dem 1. Jänner das Schutzalter für das Rauchen auf 18 Jahre angehoben. Ebenfalls im neuen Jahr tritt im Sozialbereich die heuer beschlossene Abschaffung des Vermögensregresses bei häuslicher Pflege in Kraft.

Vorschau

Für die künftige Landtagsarbeit im neuen Jahr habe sich der Landtag viel vorgenommen, erklärte Sonderegger und nannte auszugsweise einige der Gesetzesvorhaben für 2019: “Zur erleichterten Abwicklung von Landtags- und Gemeindewahlen soll eine gesetzliche Grundlage für die Verwendung des Zentralen Wählerregisters geschaffen werden. Weiters sind Anpassungen nötig im Kindergartenrecht, im Elektrizitätswirtschaftsrecht und im Kulturförderungsgesetz, aber auch im Sport- und Straßenrecht sowie im Tierzuchtrecht- und im Pflanzenschutzrecht. Schließlich arbeiten wir an einer Umsetzung der Aarhus-Konvention im Landesrecht.”

Resümee der zweitägigen Sitzung

Bereits am ersten Sitzungstag konnten der Voranschlag 2019, der Beschäftigungsrahmenplan für das kommende Jahr sowie die Jahresbudgets der Krankenhaus-Betriebsgesellschaft und des Landeskonservatoriums beschlossen werden. Insgesamt umfassten die Beratungen 144 Wortmeldungen in einer Zeit von 11 Stunden und 25 Minuten. Letztlich wurde der Voranschlag für das knapp 1,9 Milliarden Euro umfassende Budget 2019 mit den Stimmen der VP und der Grünen verabschiedet.

Am zweiten Sitzungstag wurden Änderungen der Landesverfassung sowie des Gemeindegesetzes und des Gesetzes über Betreiberpflichten zum Schutz der Umwelt beschlossen. Darüber hinaus genehmigte der Landtag die 15a-Vereinbarung über die Elementarpädagogik für die Kindergartenjahre 2018/19 bis 2021/22.

(red)

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