Zu Beginn der Sitzung finden die Angelobung einer Abgeordneten sowie die Neuwahlen in die Ausschüsse statt. Im Anschluss folgt die Aktuelle Stunde sowie die Diskussion und Beschlussfassung über die Änderung von sieben Gesetzen und einer 15a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern:
- Die Änderungen der Landesverfassung, des Landtagswahlgesetzes und des Gemeindewahlgesetzes verschärfen die Bestimmungen über den Mandats- und Amtsverlust von Landtagsabgeordneten bzw. Gemeindemandataren und gleichen sie den Bestimmungen der Bundesverfassung an. Darüber hinaus bedeutete ein Misstrauensvotum der Mehrheit der Abgeordneten des Vorarlberger Landtags in Zukunft für ein Regierungsmitglied den sofortigen Amtsverlust. Weiters werden die Bestimmungen zu den Voraussetzungen für das Amt der Rechnungshofdirektorin und des Rechnungshofdirektors an jene des Landesvolksanwalts angeglichen, indem künftig die Wählbarkeit zum Landtag nach Beginn der Tätigkeit als Landes-Rechnungshofdirektor gegeben sein muss.
- Das neue Landes-Luftreinhaltegesetz sieht neue Grenzen für die Emission bestimmter Schadstoffe von mittelgroßen Feuerungsanlagen vor.
- Die Anpassung des Landes-Abfallwirtschaftsgesetzes soll Gemeinden in die Lage versetzen, zum Schutz des Orts- und Landschaftsbildes, Verunreinigungen öffentlicher Straßen und öffentlich zugänglicher Freiräume zu verbieten (Littering-Verbot). Ortschaften ist es damit auch möglich, die Einhaltung dieses Verbots zu überwachen. Darüber hinaus wird die Überwachung bereits bisher im Landes-Abfallwirtschaftsgesetz enthaltener Verpflichtungen effektiver gestaltet.
- Die Neuerungen im Spitalgesetz dienen der Umsetzung der im Bereich des Krankenanstaltenrechts erfolgten bundesgesetzlichen Änderungen. Dies betrifft u.a. die Anpassung von Krankenanstaltentypen, die Tätigkeit der Geschäftsstelle der Ethikkommission, Bedarfsprüfungsverfahren, die Anzeigepflicht von Stellenausschreibungen und den Wegfall des Kostenbeitrags für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr.
- Mit der Änderung des Landesgesundheitsfondsgesetzes werden die Art. 15a B-VG Vereinbarungen sowie die Grundsatzbestimmungen landesgesetzlich umgesetzt: Die Ausrichtung der Gesundheitsversorgung an die zukünftigen Erfordernisse, die Sicherstellung einer qualitativ hochstehenden und effektiven Gesundheitsversorgung , transparente, patientenorientierte Qualität im Gesundheitswesen, die Anpassung der Regelungen über den Regionalen Strukturplan Gesundheit und die Schaffung von Bestimmungen über die Planung von multiprofessionellen ambulanten Versorgungsangeboten.
- Änderung der Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über den Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots
Dringliche Anfragen machen die ÖVP zum Gemeindefinanzpaket 2017 und die NEOS bezüglich der Personalsituation und den Rahmenbedingungen im Bildungsbereich namhaft.
Weitere Debattenschwerpunkte auf der Tagesordnung der achten Landtagssitzung des Jahres:
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- Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Paaren
- Mittelfristige Finanzentwicklung
- Pflegelehre-Modell
- Zwangsehen
- Heizkostenzuschuss
- Anforderungen an Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen durch den Einsatz neuer Technologien
- Forderungen des Schülerinnen- und Schülerparlaments: Reform des Wahlrechts und Einführung eines Stärkenportfolios
Landtag live auf vol.at
Landtagspräsident Harald Sonderegger weist daruf hin, dass sich für alle Interessierten die Möglichkeit bietet, unter anderem auf vol.at live bei den Abgeordneten im Landtag dabei zu sein und die aktuelle landespolitische Arbeit mitzuerleben.
(VLK)
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