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Vorarlberger Landtag diskutiert Flüchtlingspolitik

Heute findet die achte Sitzung des Vorarlberger Landtags in diesem Jahr statt.
Heute findet die achte Sitzung des Vorarlberger Landtags in diesem Jahr statt. ©VOL.AT/Hartinger
Die Aktuelle Stunde in der Landtagssitzung am heutigen Mittwoch trägt den Titel "Zurück zur menschlichen Flüchtlingspolitik!" Dieses Thema wurde turnusmäßig von den Grünen vorgegeben. Ab 9.00 Uhr überträgt VOL.AT die Sitzung live.
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Im Anschluss an die Aktuelle Stunde folgt die Diskussion und Beschlussfassung über folgende Gesetzesänderungen:

  • Mit der Änderung des Raumplanungsgesetzes und des Grundverkehrsgesetzes soll vor allem der Baulandhortung entgegengewirkt und die Baulandmobilisierung gefördert werden. Neu eingeführt wird ein Erklärungsverfahren beim Rechtserwerb an unbebauten Baugrundstücken, die als Bauflächen gewidmet sind. Es umfasst einerseits die Erklärungspflicht über eine Bebauung binnen zehn Jahren ab Rechtserwerb und andererseits die Offenlegung über die bereits bestehenden Eigentums- und Verfügungsrechte des Grunderwerbers an anderen unbebauten Bauflächen. Diese dürfen in Zukunft ein Ausmaß von fünf Hektar nicht überschreiten. Eine Ausnahme von der Erklärungspflicht besteht weiterhin für den Rechtserwerb an einer unbebauten Baufläche von bis zu 800 m² Fläche.
  • Mit der Änderung des Landes-Abfallwirtschaftsgesetzes fließen Geldstrafen bei Gesetzesübertretungen künftig der Gemeinde zu, auf deren Gebiet sie begangen wurden.
  • Die Änderung des Gemeindebedienstetengesetzes 1988 betrifft die Möglichkeit des (vorzeitigen) Übertrittes in den Ruhestand ab dem 60. Lebensjahr für Gemeindebeamte mit Schwerarbeitszeiten. Weiters wird die Regelung über die Enthebung vom Dienst angepasst und – wie im Dienstrecht für die Landesbediensteten – die Möglichkeit der Bezugskürzung auch im Falle eines gegen den Beamten anhängigen Dienststrafverfahrens vorgesehen. Damit soll in diesem Punkt Gleichklang zwischen Gemeinde- und Landesdienstrecht hergestellt werden. Darüber hinaus sollen Gemeindeangestellte die Möglichkeit erhalten, eine Wiedereingliederungsteilzeit in Anspruch zu nehmen. Schließlich werden die überholten Begriffe “Kindergärtnerin” bzw. “Kindergartenhelferin” durch “Kindergartenpädagogin” bzw. “Kindergartenassistentin” ersetzt.
  • Mit der Änderung des Gemeindeangestelltengesetzes 2005 sollen u.a. die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um die Arbeitsbedingungen im Kindergarten (wöchentliche Vorbereitungszeit) zu verbessern und ein neues Gehaltsschema für Pädagoginnen und Pädagogen in Kindergärten sowie in anderen Kinderbetreuungseinrichtungen umzusetzen.
  • Die Änderung des Antidiskriminierungsgesetzes setzt die EU-Richtlinie über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen in Form von neuen Regelungen bzw. Anforderungen auf Landesebene um.

Dringliche Anfragen machen die FPÖ zur Pflegesituation in Vorarlberg und die ÖVP zum Hochwasserschutzprojekt RHESI namhaft.

(red)

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