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Vorarlberger Landtag beschloss Wahlkampfkosten-Obergrenze

Gegen die Stimmen der ÖVP wurde der Beschluss im Landtag angenommen.
Gegen die Stimmen der ÖVP wurde der Beschluss im Landtag angenommen. ©Stiplovsek
Die Oppositionsparteien im Vorarlberger Landtag sowie die Grünen als Regierungspartner der ÖVP haben am Donnerstag im Landesparlament eine Wahlkampfkosten-Obergrenze beschlossen. 
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Sie wurde mit zwei Euro pro Wahlberechtigtem festgelegt. Die Volkspartei trug diesen Beschluss nicht mit und wird laut Klubobmann Roland Frühstück bis zu drei Euro ausgeben. Den Transparenz-Regelungen stimmte die ÖVP zu.

Spenden, Plakate und Kosten im Wahlkampf begrenzt

Durch die Begrenzung dürfen die Parteien bis zur Landtagswahl am 13. Oktober maximal rund 550.000 Euro für Wahlwerbung ausgeben. Wird dieser Betrag überschritten, drohen scharfe Konsequenzen, nämlich Strafzahlungen bis zum Dreifachen des Überschreitungsbetrags. Auch die Zahl der Wahlplakate wird begrenzt. In Sachen Spenden wurde pro Spender und Kalenderjahr ein Maximalbetrag von 10.000 Euro festgesetzt. Umfassende Prüfrechte für den Landesrechnungshof werden die Einhaltung der Vorgaben sicherstellen.

Opposition und Grüne mit 550.000 Euro-Grenze zufrieden

NEOS-Landessprecherin Sabine Scheffknecht, aus deren Feder der ursprüngliche Antrag stammte, sprach von einem "der schärfsten und transparentesten Parteienfinanzierungsgesetze Österreichs". In der Urfassung des Antrags hatte sie sich für einen Euro pro Wahlberechtigtem ausgesprochen, für SPÖ-Klubobmann Michael Ritsch wäre das aber zu wenig gewesen. Das Geld, das nun ausgegeben werden dürfe, müsse aber reichen, um über eine Wahl zu informieren, so Ritsch. Die Spendenhöhe hätte für ihn und FPÖ-Klubobmann Daniel Allgäuer auch "noch niedriger" ausfallen können.

"Mit 550.000 Euro fahren wir gut", stellte auch die Grünen-Abgeordnete Nina Tomaselli fest. Das Gesetz sei wichtig, um das Vertrauen der Bürger in die Politik zurückzugewinnen, und man komme damit auch einem Wunsch der Bevölkerung nach.

ÖVP wollte drei Euro pro Wahlberechtigtem

ÖVP-Klubobmann Roland Frühstück sprach hingegen davon, dass man mit dem Gesetz die Spielregeln ändere, obwohl das Spiel schon laufe. Die Parteien in Vorarlberg bewegten sich auf dem 2012 einstimmig beschlossenen Parteienförderungsgesetz, demzufolge Vorarlberg die niedrigste Parteienförderung aller Bundesländer habe, so Frühstück, der betonte: "Durch die Wahlkampf-Obergrenze spart sich der Steuerzahler keinen Cent!" Er brachte einen Abänderungsantrag ein, der die Wahlkampfkosten-Obergrenze auf drei Euro pro Wahlberechtigtem festgelegt hätte, der Antrag fiel aber bei allen anderen Parteien durch.

"Was ich hier fühle und empfinde, ist nichts anderes, als dass uns die Opposition einseitig zu würgen versucht. Das wird in Teilen gelingen", sagte Frühstück. Die ÖVP werde im Wahlkampf bis zu drei Euro pro Wahlberechtigtem ausgeben, denn die Wahlvorbereitungen seien schon weit fortgeschritten. Zudem mache es einen Unterschied, ob man eine Partei mit über 40 Prozent Stimmenanteil oder eine kleine Partei sei.

(APA)

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