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Vorarlberger Landtag änderte Landes-Volksabstimmungsgesetz

Damit wird Absage der für 27. Mai in Lustenau angesetzten Abstimmung möglich
Damit wird Absage der für 27. Mai in Lustenau angesetzten Abstimmung möglich ©APA
Lustenau - Der Vorarlberger Landtag hat am Mittwoch den Weg für die Absage der in Lustenau angesetzten Volksabstimmung über die mittlerweile abgeblasene Ansiedlung des Möbelhändlers Ikea frei gemacht.
Volksabstimmungen können abgesagt werden

Die Abgeordneten von ÖVP, Grünen, FPÖ und SPÖ stimmten einer dafür notwendigen Änderung des Landes-Volksabstimmungsgesetzes zu, nicht aber die NEOS, die von Anlassgesetzgebung sprachen.

Einig waren sich die Fraktionen über die Sachlage: Ikea kündigte nicht nur an, das Projekt in Lustenau nicht weiterverfolgen zu wollen, sondern trat auch vom Kaufvertrag mit der Gemeinde zurück. Die Lustenauer Gemeindevertretung ihrerseits verabschiedete am 2. Mai einstimmig die Vertragsauflösung. Damit war eine Ansiedlung von Ikea in Österreichs einwohnerstärkster Marktgemeinde endgültig vom Tisch. Auch die Bürgerinitiative “Lebenswertes Lustenau”, die die Volksabstimmung mit rund 3.200 Unterstützungserklärungen eingeleitet hatte, sah keine Notwendigkeit mehr, die Abstimmung durchzuführen.

Bis zehn Tage vor Abhaltung absagbar

Dennoch blieb die Volksabstimmung zur Frage “Soll die Marktgemeinde Lustenau Ikea – durch entsprechende Flächenwidmung – trotz zu erwartendem Mehrverkehr ansiedeln?” am 27. Mai angesetzt. Denn bisher ließ das Landes-Volksabstimmungsgesetz die Absage einer angeordneten Volksabstimmung nicht zu.

Damit Lustenau “nicht durch ganz Österreich durchgelacht wird” (ÖVP-Klubobmann Roland Frühstück) verständigten sich die Fraktionen im Landtag deshalb auf eine Gesetzesnovellierung. Demnach können Volksabstimmungen nun bis zehn Tage vor der Abhaltung abgesagt werden, wenn sich die Sach- und/oder Rechtsgrundlage geändert hat, zwei Initiatoren den Antrag dazu stellen und die Gemeindewahlbehörde – sie hat das letzte Wort – diesen Antrag gut heißt.

NEOS wollen längere Fristen

Die NEOS wollten diese Änderung aber nicht mittragen. Zwar räumte die in Lustenau wohnhafte NEOS-Sprecherin Sabine Scheffknecht ein, dass es richtig sei, die Abstimmung in Lustenau nicht abzuhalten, das Gesetz dürfe aber nicht auf diesen Anlassfall zugeschnitten werden. Sie wünschte sich längere Fristen und dass mehr als zwei Personen (“eine breitere Basis”) eine Abstimmungs-Absage einleiten können.

Von den anderen Fraktionen erntete sie dafür teils harsche Kritik. Wenn sie die Abstimmung nicht wolle, dann müsse sie eben dem Gesetz zustimmen, hieß es – denn ohne dieses Gesetz werde die Abstimmung stattfinden müssen. “Wir haben eine ungeregelte Lücke im Gesetz entdeckt und diese nun geschlossen”, sagte ÖVP-Mandatar Matthias Kucera. Sein Parteikollege Thomas Winsauer hielt fest, dass man als Gesetzgeber natürlich auf Anlässe reagiere. Der aktuelle Fall sei “ein Paradebeispiel für lebendigen Parlamentarismus”.

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