Nach dem strafrechtlich aufgearbeiteten Justizskandal um Millionen-Betrügereien am Bezirksgericht Dornbirn mit der Fälschung von Testamenten hat jetzt einer der Mittäter eine Mittäterin zivilrechtlich am Landesgericht Feldkirch geklagt.
Der klagende Ex-Gerichtsbeamte fordert von der beklagten Ex-Vizepräsidentin des Landesgerichts als Regress 103.000 Euro. Eingeklagt hat der 77-jährige Kläger vorerst nur 35.000 Euro. Sein Anwalt German Bertsch behält sich aber eine Klagsausdehnung vor.
Ex-Richterin ist großteils Schuld
Der strafrechtlich zu einer bedingten Haftstrafe verurteilte Kläger hat nach Angaben seines Anwalts Betrugsopfern und deren Anwälten bereits 118.000 Euro bezahlt. Sein Mandant habe damit Geschädigten aus dem gefälschten Testament des verstorbenen Verwandten der beklagten Ex-Richterin viel zu viel bezahlt, behauptet dessen Rechtsvertreter. Bertsch meint, den Kläger treffe nur ein Achtel der Verantwortung an der Fälschung des Testaments. Sieben Achtel der Schuld komme der ehemaligen Richterin, die zu einer teilbedingten Haftstrafe verurteilt wurde. Denn die 53-Jährige habe die Fälschung des Testaments in Auftrag gegeben.
Der Kläger aber habe zur Testamentsfälschung nur die Namen von zwei Frauen für Legate beigesteuert, argumentiert der Klagsvertreter. Deshalb habe die beklagte Ex-Richterin dem Kläger 103.000 Euro seiner Ausgaben zu ersetzen. Weil die Beklagte dazu nicht bereit gewesen sei, sei die Mahnklage eingebracht worden.
Strafrechtlich wurden alle verurteilten Angeklagten auch dazu verurteilt, zur ungeteilten Hand und damit solidarisch die Opfer und deren Anwälte zu entschädigen. Jeder einzelne Täter kann daher zur vollen Schadenersatzleistung herangezogen werden. Die Täter müssen selbst untereinander regeln, wer wieviel bezahlt. Bei den anderen Mittätern sei nichts zu holen, sondern nur von seinem Mandanten und der Ex-Richterin, meint Bertsch.
Ladner als Richterin
Zuständig für das Zivilverfahren am Landesgericht ist Richterin Sandra Ladner, die die beklagte Ex-Richterin nicht kennt. Die junge Richterin hat auch vor dem Oberlandesgericht Innsbruck erfolglos angeführt, der Zivilprozess sei wegen der Befangenheit aller Feldkircher Richter wie schon zuvor der Strafprozess in einem anderen Bundesland zu führen.
Zuvor hatten die Feldkircher Richterinnen Julia Summer und Marlene Ender sich wegen ihrer Bekanntschaft mit der Beklagten mit Erfolg für befangen erklärt.
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